Patientenrecht und Cannabismedizin

Soft Secrets
09 Nov 2018

Cannabis als Medizin ist ein global immer wichtiger werdendes Thema. Dabei ergibt sich aus der Thematik eine große Anzahl an Abkürzungen, Begriffen und Sachverhalten, die einer gewissen Einführung bedürfen. Wir haben in diesem Artikel eine Auswahl der wichtigsten Stichworte rund um das Thema Cannabismedizin und deren Möglichkeiten im deutschsprachigen Raum zusammengetragen und erklärt.


Text: Markus Berger

ACM

Abkürzung für den gemeinnützigen Verein „Arbeitskreis Cannabis als Medizin“ unter Vorsitz des Mediziners und Cannabisspezialisten Franjo Grotenhermen. Deutscher Ableger der IACM. Auf der Website der ACM werden Sinn und Zweck der Arbeitsgemeinschaft erklärt: „In ihr haben sich Ärzte, Apotheker, Patienten, Juristen und andere Interessierte aus Deutschland, der Schweiz und Österreich organisiert. Sie tritt für verbesserte Möglichkeiten zur Nutzung von Cannabisprodukten für therapeutische Zwecke ein“. Internet: www.cannabis-med.org, www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Apotheke

Cannabispatienten erwerben ihre Hanfblüten gegen Rezept oder auf eigene Rechnung in der Apotheke. Allerdings gehören Medizinalcannabis-Sorten noch nicht zum Standardangebot der meisten Apotheken, sondern müssen meist noch bestellt werden. Die Apotheken können selbst bestimmen, was für einen Aufschlag sie für das importierte Medizinalmarijuana erheben, damit können Cannabisblüten für Privatzahler sehr teuer werden – mit Preisen bis weit über 20 Euro pro Gramm.

BfArM

Abkürzung für das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. Zum Profil dieser obersten deutschen Gesundheitsbehörde gibt deren Internetseite Auskunft: „Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Im BfArM arbeiten rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter – an der Zulassung, der Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten und der Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der Patientensicherheit. Auf diese Weise leistet das BfArM einen wichtigen Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger“. Quelle und Internet: www.bfarm.de

Blüten

Cannabis-Blüten, auch Marijuana genannt, dürfen seit März 2017 in Deutschland von Ärzten verschrieben werden. Die Sorten, die derzeit in Apotheken erhältlich sind, kommen aus den Niederlanden (Bedrocan) und aus Kanada.

BtMG

Abkürzung für das deutsche Betäubungsmittelgesetz von 1981 (ehemals Opiumgesetz von 1930). Das BtMG ist ein Bundesgesetz und reglementiert alle prohibitionistischen Verbote und Vorschriften rund um berauschende Stoffe. Psychoaktive Substanzen werden in drei verschiedenen Anlagen erfasst und entsprechend kategorisiert: Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel), Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) und Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel). In Österreich heißt die Entsprechung Suchtmittelgesetz (SMG), in der Schweiz wie in Deutschland Betäubungsmittelgesetz (hier aber abgekürzt BetmG). BtMG online: www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/BJNR106810981.html

Bundesopiumstelle

Abkürzung BOPST. Behörde innerhalb des deutschen BfArM, die sich um betäubungsmittelrechtliche Verwaltungsakte und Angelegenheiten kümmert. Die Bundesopiumstelle ist laut deren Website „1952 aus der nach dem internationalen Opiumabkommen von 1912 eingerichteten Opiumabteilung hervorgegangen“.

CAM

Die Initiative „Cannabis als Medizin“ setzt sich in Österreich für die Belange von Cannabispatienten ein. Internet: www.cannabismedizin.at

Cannabissaft

Manche Patienten in den USA stellen sich aus rohem Cannabiskraut einen Saft her oder essen die Pflanze frisch. Dieser Saft und die frische Pflanze enthalten THC-Säure und nur Spuren des psychoaktiven THC. Auch Cannabidiol (CBD) liegt in der frischen Pflanze vornehmlich in seiner Säureform vor.

Dispensary

Bezeichnung für US-amerikanische Cannabis-Apotheken bzw. Abgabestellen von Medical Marijuana, also von Medizinalcannabis.

Dronabinol

Internationaler Freiname für THC und pharmazeutisches THC-Präparat, das von der Apotheke als ölige oder alkoholische Lösung angemischt und an Patienten mit entsprechendem Rezept abgegeben wird. Dronabinol ist in Deutschland, Österreich und ausnahmsweise auch in der Schweiz verschreibungsfähig, jedoch lehnen die meisten Krankenversicherer in Deutschland die Kostenübernahme ab, während das Medikament in Österreich meist bezahlt wird.

Edibles

Englischer Begriff für essbare Cannabisprodukte. Einige Cannabispatienten wollen ihre Medizin weder rauchen noch vaporisieren. Für sie bietet es sich an, Cannabis zu essen oder zu trinken. In den USA bzw. in den Bundesstaaten, in denen Cannabis bereits legalisiert wurde, gibt es in den Dispensaries eine reichhaltige Auswahl aller möglichen Cannabis-haltigen Produkte, zum Beispiel Eis, Lutscher, Kekse, Kuchen, Bonbons, Limonaden, Säfte und vieles mehr.

Führerschein

Cannabispatienten sind nicht vor dem Verlust des Führerscheins gefeit. Auch Patienten, die nachweislich regelmäßig Hanfprodukte zu sich nehmen, können von der Führerscheinstelle dazu verdonnert werden, die Fahrerlaubnis abzugeben bzw. sich einer „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ (der berüchtigten MPU) und anderen Kontrollmaßnahmen zu unterziehen. Fakt ist, dass auch Patienten nicht im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilnehmen dürfen – Selbes gilt auch für die Einnahme von anderen berauschenden Medikamenten. Ein Schreiben der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Fahreignung von Cannabispatienten findet sich auf der Internetseite der IACM: www.cannabis-med.org/german/fuehrerschein_bast_2014

Hanfsamen

Die Samen der Cannabispflanzen enthalten unter anderem wertvolle lignanreiche Öle, Proteine, diverse Alkaloide sowie ein Enzym und sind im Rahmen einer gesunden Ernährung hilfreich. Kalt gepresstes Hanfsamenöl enthält bis zu 90 Prozent ungesättigte Fettsäuren (Linolsäure, Alpha-Linolensäure, Omega-3-Fettsäure u. a.), die für die menschliche Ernährung von Bedeutung sind. Im Öl aus Hanfsamen kann THC in geringen Spuren nachgewiesen werden. Hanfsamen wurden früher in der westlichen Schulmedizin verwendet.

Homegrowing

Erst ein einziger Patient in Deutschland konnte bisher vor Gericht erstreiten, sein Medizinalcannabis zuhause anbauen zu dürfen. Anfang April 2016 hatte ein 52-jähriger Multiple-Sklerose-Patient vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig in dieser Angelegenheit gewonnen.

Homöopathie

Cannabis wurde (bzw. wird bis heute, jedoch im Untergrund) auch in der Homöopathie eingesetzt. Beispielsweise zur Behandlung eines Delirium tremens oder einer Gonorrhoe (Tripper, Samenfluss). Der Schweizer Apotheker Manfred Fankhauser schreibt in seinem Buch „Haschisch als Medikament“: „Dass Cannabis in der Homöopathie (…) rege und bei verschiedensten Leiden mit Erfolg angewendet wurde, beweist eine Zusammenstellung im „Universal-Lexikon der practischen Medicin und Chirurgie“ aus dem Jahre 1835; hauptsächlich verwendet wurde Cannabis sativa bei Herzentzündungen, Brustfell- und Lungenentzündungen, Nierenentzündungen, chronischen Augenentzündungen, Katarakt, Bronchialkatarrh und akutem Tripper“.

IACM

Abkürzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin / International Association for Cannabis as Medicine. Internet: www.cannabis-med.org

Kanada

Kanada hat sich als Vorreiterland in Sachen Cannabismedizin etabliert. Seit einiger Zeit sind für deutsche Cannabispatienten viele verschiedene Sorten kanadischen Medizinalmarijuanas von diversen Unternehmen auf Bestellung in der Apotheke verfügbar. Infos zu den Sorten gibt es hier: www.leafly.de/cannabissorten-in-apotheken

Krankenkassen

Cannabispatienten können bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für ihre Medikation beantragen. In vielen Fällen weigern sich die Versicherer aber, Hanfmedizin zu erstatten, viele Cannabispatienten müssen also privat für ihre Medikamente aufkommen. Wer sich das nicht gefallen lassen will, kann vor dem Sozialgericht Klage erheben.

Marinol

Pharmazeutisches THC-Präparat in Kapselform aus den USA. Darf von deutschen Apotheken eingeführt werden. Siehe auch Dronabinol.

Multiple Sklerose

Einzige Erkrankung, für die in Deutschland ein Cannabismedikament, nämlich Sativex, offiziell zugelassen ist. Nur bei Multipler Sklerose bezahlt die Krankenkasse die Therapie mit dem Cannabisextrakt.

Nabilon

Nabilon ist ein vollsynthetisches THC-Derivat (Handelsnamen in USA und Großbritannien Cesamet und in Österreich Canemes) und kann per BtM-Rezept verschrieben werden. Nabilon ist allerdings das teuerste aller Cannabinoidmedikamente, weshalb es nur sehr selten verwendet wird.

Recht

Cannabismedizin ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar und unter bestimmten Bedingungen, je nach gewünschter Medikation, für Patienten erhältlich. In Deutschland darf seit 1983 Nabilon, seit 1998 Dronabinol und seit 2011 Sativex verschrieben werden. Von 2007 bis 2017 konnten Patienten eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle beantragen. Seit März 2017 ist Cannabis in Deutschland von jedem Arzt verschreibungsfähig. In Österreich sind lediglich Dronabinol und Sativex erhältlich, in der Schweiz ist eine Therapie mit Dronabinol und anderen Cannabispräparaten nur mit Sonderbewilligung möglich, jedoch sind CBD-reiche Hanfsorten mit THC-Werten unter 1 Prozent vollkommen legal und seit einiger Zeit sogar in Supermärkten erhältlich.

Rezept

Cannabismedikamente sind seit März 2017 in Deutschland von jedem Arzt auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschreibbar. Die Krankenkassen übernehmen in manchen Fällen die Kosten für die Therapie, zuvor muss der Patient jedoch einen Antrag bei der Kasse stellen. Im Falle einer Absage kann ein Patient seine Medizin aber selbst finanzieren, was jedoch sehr teuer ist.

Sativex (Nabiximols)

Pharmazeutisch-medizinisches Spray, das aus einem alkoholischen Extrakt der Hanfpflanze besteht und ein recht ausgewogenes THC-zu-CBD-Verhältnis aufweist. In Deutschland und Österreich zugelassen als Medikation bei Multipler Sklerose. Wird von den Krankenkassen übernommen.

SCM

Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin. Aus der ACM (siehe dort) hervorgegangene Patienten-Initiative. Internet: www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de

Sozialgericht

Vor dem Sozialgericht können Patienten, die mit der Krankenkasse wegen der Kostenübernahme ihrer Medizin Probleme haben, Klage einreichen und das Gericht damit beauftragen, sich des Falls anzunehmen. Der Vorteil des Sozialgerichts ist, dass auf den Patienten keine Prozesskosten zukommen, dass er keinen Anwalt benötigt und dass es in aller Regel keine örtliche Verhandlung gibt, sondern lediglich einen Briefwechsel. Infos zur Klage vor dem Sozialgericht gibt es hier: besserlebenmitcannabis.de/wissenswertes-zum-thema-klage-gegen-die-krankenkasse-vor-dem-sozialgericht/

STCM

Die Schweizer Arbeitsgruppe für Cannabinoide in der Medizin ist eine Partnerorganisation der IACM. Internet: www.stcm.ch

Terpene

Neben den Cannabinoiden sind die Terpene (ätherische Öle) eine wichtige Stoffgruppe der Cannabispflanzen. Sie sind nicht nur maßgeblich für den Geruch des Cannabis verantwortlich, sondern verfügen darüber hinaus über zahlreiche pharmakologische Effekte, die auch medizinisch von Nutzen sein können. Verschiedene psychoaktive Effekte und auch die Unterschiede zwischen Indica- und Sativasorten sind zu einem großen Teil abhängig von der Zusammensetzung der Cannabinoide und Terpene und deren jeweiliger Konzentration in der Pflanze. So liegen die dämpfenden Wirkstoffkombinationen mit zum Beispiel höherem Anteil des Terpens Terpineol zumeist eher in Indica-Sorten vor. Weitere wichtige Terpene in Cannabis (die auch in zahlreichen anderen Pflanzen vorkommen) sind u.a. Borneol, Camphen, Caryophyllen (Humulen), Cineol, Limonen, Linalool, Myrcen, Ocimen, Phellandren, Pinen und Sabinen.

Vaporizer

Mobile oder stationäre Geräte, mit denen Kräuter und Harze solange erhitzt werden, bis deren Inhaltsstoffe sich in Form von Vapor (Dampf) lösen. Im Gegensatz zum Rauchen wird das verwendete Material beim Vaporisieren nicht verbrannt, es entstehen also keine Verbrennungsrückstände. Manche Vaporizer werden bestimmten Cannabispatienten auf Antrag von den Krankenkassen erstattet. Eines der Standardgeräte, die häufig zur medizinischen Verwendung herangezogen werden, ist der Aromed-Vaporizer – ein Gerät der ersten Stunde.

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