Freispruch: Growender Patient wird nicht bestraft
Ein 49 Jahre alter Cannabispatient aus dem Kreis Marburg konnte Anfang August einen Freispruch für sich erwirken.
Die Polizei hatte 13 Cannabispflanzen bei ihm gebustet - und er wurde dafür vor Gericht gestellt. Das Ganze lief im vergangenen Jahr ab, der 49-Jährige hatte die Pflanzen zur Behandlung seiner chronischen Schmerzen bei sich angebaut. Eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinalcannabis hatte der Mann bis dahin noch nicht gehabt. Auch mit der medizinischen Legalisierung konnte der Patient nichts anfangen, lehnte seine Krankenkasse doch die Übernahme der Kosten ab.
Deshalb hatte er in seinem Gartenhaus 13 Cannabispflanzen gezogen - und war dabei erwischt worden. Der Vorwurf: Herstellung von illegalisierten Betäubungsmitteln. Das Gericht sprach den 49-Jährigen am 2. August 2017 frei, wie die Oberhessische Presse am 3. August berichtete. Es sei glaubhaft nachgewiesen, dass einzig Cannabis gegen die chronischen Schmerzen des Mannes hilft. Dessen Anwalt hatte zudem auf Notstand plädiert, der vom Gericht akzeptiert worden ist. Dies sei, so der Richter, zwar keine Präzendenzentscheidung - immerhin sei Cannabis noch nicht vollständig legalisiert -, im vorliegenden Fall aber erwies sich das Handeln des Patienten als hinnehmbar.
Er darf zwar künftig keine Pflanzen mehr anbauen, werde aber seine Medizin auf Rezept bekommen (welch Hohn, in der aktuellen Situation solche Versprechen zu geben). Der Patient kündigte an, seine Krankenkasse zu verklagen. Er wolle nicht nur künftig die Cannabismedikation erstattet bekommen, sondern auch das privat investierte Geld zurück. Dabei handelt es sich immerhin um nachweisbare 13.000 Euro.
In den Jahren zuvor hätten sich insgesamt etwa 50.000 Euro angesammelt, die er für die notwendige Medizin ausgeben musste. Dafür habe der 49-Jährige sogar einen Kredit aufnehmen müssen. Die suchterzeugenden und nicht adäquat wirksamen Opioide seien von der Krankenkasse übernommen worden - beim Cannabis stellt sich die Kasse aber, wie bei vielen Patienten, quer. Hier wird auf Kosten leidender Menschen ordentlich Geld eingespart. Es ist ein einziges Trauerspiel, wie auf Schwerkranken herumgetrampelt wird.
Lest den Artikel in der Oberhessischen Presse auf http://www.op-marburg.de/Lokales/Suedkreis/Freispruch-im-Cannabis-Prozess