Bundestagswahl: Cannabispatienten aktiv!

10 Jun 2021

In diesem Jahr ist mal wieder Bundestagswahl. Weil Politiker im Rahmen der Wahlen sich gerne mit den Bedürfnissen und Wünschen des Volks befassen (zumindest, bis die Wahl vorüber ist), ist es auch für Cannabispatienten wieder an der Zeit, sich Gehör zu verschaffen.

Dazu hat ein Team aus engagierten Aktivisten - Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, Dr. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. Heino Stöver und Dr. Ingo Ilja Michels (Frankfurt University of Applied Sciences) - ein entsprechendes Positionspapier vorbereitet und veröffentlicht, das im Internet zum Download bereitsteht.

Die Forderungen des Positionspapiers zur Bundestagswahl im Detail:

  • Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden. Als Vorbild könnte der in Schleswig-Holstein gewählte Weg dienen. Von der 2019 getroffenen gesetzlichen Regelung zur Kostensenkung profitieren aktuell einseitig die Krankenkassen, nicht aber die selbstzahlenden Patient:innen.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt:innen bleibt und die Behandlungsindikation nicht länger von Sozialfachangestellten der Krankenkassen oder Gutachter:innen des MDK gestellt wird.
  • Regressdrohungen gegenüber Ärzt:innen müssen beendet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg hat hierfür einen Praxis tauglichen Weg aufgezeigt.
  • Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt:innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
  • Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden, die praktisch ausnahmslos zur Ablehnung des Kostenübernahmeantrags führen.
  • Patient:innen mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
  • Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient:innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient:innen, die andere Medikamente einnehmen.
  • Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden. Die Förderung durch die öffentliche Hand ist auch deshalb erforderlich, weil klinische Forschung pharmazeutischer Unternehmen immer auf ein konkretes Produkt abzielt, eine Einschränkung, die aus Sicht von Ärzt:innen und Patient:innen nicht sinnvoll ist.

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin appelliert in diesem Zusammenhang an alle MedizinalcannabispatientInnen, ihre oft leidvollen persönlichen Erlebnisse zu Papier zu bringen, um sie den politischen Vertretern schildern zu können, um so zu zeigen: Die Probleme von uns Patientinnen und Patienten sind nach wie vor immanent.

Ablehnungen von Kostenübernahmeanträgen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme. Zu viele werden stigmatisiert, zu viele wegen der Beschaffung ihrer nötigen Medizin kriminalisiert, sofern noch kein verschreibender Arzt gefunden und keine Kostenübernahme zuerkannt wurde. Welche Erfahrungen wurden zum Beispiel bei der Arztsuche gemacht?

Dies alles und mehr zur anstehenden Bundestagswahl findet ihr auf der Website des Selbsthilfenetzwerks.