Schweiz: Ständerat will Cannabisstudien

09 Sep 2020

In der Schweiz könnte sich nun in Sachen Cannabispolitik etwas ändern. Der Ständerat hat der Umsetzung eines Experimentierartikels für das Betäubungsmittelgesetz (Betmg) zugestimmt. Damit hat die Schweizer Regierung befristete und streng reglementierte wissenschaftliche Studien über den Cannabiskonsum zu Genusszwecken freigegeben.

Zuvor hatte der Nationalrat im August dieses Jahres bereits dafür gestimmt, die Studien zum Genusskonsum für Erwachsene durchzuwinken und möglich zu machen. Der Ständerat will die ganze Sache sogar lockerer angehen, als der Nationalrat dies vorgehabt hätte.

Wo der Nationalrat darauf bestanden hätte, dass für die Studien, die in diversen Großstädten der Schweiz durchgeführt werden sollen, ausschließlich Schweizer Bio-Hanf verwendet werden solle, haben dies die Mitglieder des Ständerats relativiert - sie sind der Ansicht, dass Schweizer Bio-Hanf nur "nach Möglichkeit" zur Anwendung kommen solle.

Natürlich und wie zu erwarten stand, hatte der Vorstoß auch Gegner. So zum Beispiel Peter Hegglin (CVP/ZG), der das Anliegen erst gar nicht politisch besprechen wollte. Er hält Cannabiskonsum per se für eine illegale Sache bzw. für eine Straftat und vergleicht das Kiffen mit Ladendiebstahl. Wer das Kiffen legalisiere, nur weil viele Bürger Hanf rauchen, der könne auch gleich den Ladendiebstahl legitimieren, da auch viel geklaut wird. So seine Argumentation.

Werner Salzmann (SVP/BE) ist ebenfalls dagegen, die Cannabispolitik der Schweiz zu lockern. Für ihn sind die Vergleiche von Cannabis mit Alkohol nicht realistisch. Er finde, dass Wirkungen und Folgen des Hanfkonsums mit denen des Alkoholkonsums nicht vergleichbar seien. Und da hat er wohl auch recht. Alkohol ist eine Abhängigkeit erzeugende Droge, Cannabis nicht. Doch so meinte der Mann das wohl eher nicht.

Daniel Jositsch (SP/ZH) ist dagegen eher Realist. Er ist der Meinung, dass der Drogenkunsum faktisch längst legalisiert sei und dass die bisherige Drogenpolitik über Jahrzehnte bewiesen habe, dass sie zum Scheitern verurteilt ist.

Damit beschloss der Ständerat mit 31 zu 7 Stimmen, den Vorstoß anzunehmen. Er geht nun zurück an den Nationalrat.

Hier geht es zu einem Artikel der Solothurner Zeitung zumThema.