Cannabis als Medizin: Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen nicht okay

13 Mar 2020

In Kürze steht der dritte Jahrestag des neuen deutschen Gesetzes zu Cannabis als Medizin ins Haus. Am 17. März 2017 war die Novelle in Kraft getreten. Zeit für eine Bilanz. Die Grünen finden nach dieser Zeit: Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen ist nicht in Ordnung.

Geht es nach den Grünen, so soll der bisherige Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Rezeptierungen von Cannabis als Medizin künftig wegfallen. Dafür will sich die Partei jetzt im Bundestag einsetzen.

Die Sprecherin der Grünen für Drogenpolitik, Kirs­ten Kappert-Gonther, betonte gegenüber der Presse, dass sich der Genehmigungsvorbehalt der Krankenversicherer nicht bewährt habe, wie das deutsche Ärzteblatt am 10. März 2020 auf seiner Website berichtete.

So lehnen die Kassen die Übernahme der Kosten für Cannabismedizin in vielen Fällen ab, zum Beispiel bei bestimmten Indikationen, die im Gesetz nicht explizit erwähnt werden. Leider sind das fast alle Krankheitsbilder, denn der Gesetzgeber hatte versäumt, überhaupt einen entsprechenden Indikationskatalog beizufügen, für den eine Kostenübernahme seitens der Versicherer verpflichten ist.

Selbst Patienten, die vor der Gesetzesändeurng eine Ausnahmebewilligung der Bundesopiumstelle besessen hatten, müssen zum Teil gegen ihre Krankenkassen klagen, weil die Übernahme der Kosten für ihre Medizin abgelehnt wird. Eine Zumutung für kranke Menschen.

Kappert-Gonther betonte, die im Gesetz verankerte Begleitstudie mache zudem keinen Sinn, wenn die Kassen über die Köpfe von Ärzten und Patienten hinweg eine Auswahl trä­fen. Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen seien, hätten die gleiche Auf­merksamkeit und Versorgungsqualität verdient, wie alle anderen.

Ärzteblatt

Außerdem ist Kappert-Gonther der Meinung, dass die ab diesem Jahr für deutsche Patienten produzierte Menge an Medizinalcannabis zu wenig sei (2,6 Tonnen pro Jahr), um alle Betroffenen zu versorgen. Ihrer Ansicht nach müsse mindestens die doppelte Menge hergestellt werden, um deutsche Patienten versorgen zu können. Damit schlägt sie in dieselbe Kerbe wie ihre Kollegen von der FDP, die Ähnliches angemerkt hatten.

Hier geht es zum Artikel des Ärzteblatts: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110951/Gruene-fuer-Abschaffung-des-Genehmigungsvorbehalts-bei-medizinischem-Cannabis