Wann müssen Krankenkassen Cannabis zahlen?

Soft Secrets
19 Nov 2019

Krankenkassen müssen Cannabis zahlen, wenn es hilft und keine andere Option gegeben ist

Im Fall eines 19-jährigen Patienten muss die Krankenkasse Cannabis zahlen. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 18. November 2019.
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Muss die Krankenkasse Cannabis zahlen, wenn Arzt und Patient die Medikation für angemessen halten? Nicht unbedingt. Die Krankenversicherer wehren sich standhaft gegen jeden Antrag auf Kostenübernahme von Cannabis als Medizin. Und sie bekommen auch vor den Sozialgerichten Deutschlands oftmals Recht. Denn die Gesetzeslage lässt den Kassen genug Spielraum zu entscheiden, welche Patientenbegehren sie ablehnen - und welche nicht.
Gesetz ohne explizite Indikationsliste
In der Praxis kommt dabei für kranke Menschen oft nichts Gutes heraus. Denn das Gesetz zu Cannabis als Medizin, das seit März 2017 in Kraft getreten ist, umfasst keine speziellen Indikationen, bei denen Cannabis als Medikament von den Versicherern übernommen werden muss. Deshalb winden sich die Krankenkassen häufig aus der Situation, indem sie Studien vorlegen, in denen behauptet wird, dass Cannabis bei einer Krankheit X oder Y nicht hilft oder sogar kontraproduktiv sei.
Ausnahmegenehmigung kein Freibrief
Auch wenn Patienten mit zum Beispiel ADHS von der deutschen Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabis aus der Apotheke bekommen hatten, heißt das noch lange nicht, dass auch die Krankenkassen bei dieser Diagnose zahlen.
Seltene Darmerkrankung
Jetzt ging es einem 19 Jahre alten Patienten so, dass er eine Ablehnung der Kasse für die Übernahme seiner Medikation erhielt. Der Mann hat eine seltene Darmerkrankung, die kaum behandelt werden kann. Deshalb nimmt er seit Jahr und Tag Opioide, die ihn schließlich in eine Abhängigkeit führten. Trotzdem verweigerte die Kasse die Zahlung des Dronabinol (THC), das auf einem Rezept verordnet wurde.
Suchtgefahr nicht unerheblich
Die Frankfurter Rundschau berichtete, lehnte dessen Krankenkasse "mit Verweis auf die Suchtgefahr von Cannabis ab - schließlich sei der Mann bereits suchterkrankt. Als sich der Zustand des Mannes weiter verschlechterte, inzwischen wog er bei 1,80 Meter Körpergröße nur noch 44 Kilogramm, zog er vor Gericht." (Quelle).
Kasse muss vorerst zahlen
Dort bekam der Patient Recht, was zur Folge hat, dass dessen Versicherung nun für ein Jahr die Cannabismedizin übernehmen muss. Danach wird von vorne verhandelt. Das ist nicht gerecht, aber so entwickelt sich die rechliche Lage in Sachen Cannabis als Medizin eben zurzeit.
Hier geht es zum Artikel der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/krankenkasse-zahlt-im-notfall-fuer-cannabis-behandlung-zr-13229404.html?fbclid=IwAR163ObGEmjRuy7aBGMUgricKJTdZ2LAyRgoWGArYV6R_7RRjUgo8wko_n4
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