Patienten und Straßenverkehr

Soft Secrets
06 Apr 2017

Wer potenziell berauschende, also psychoaktive Medikamente einnimmt, der darf unter dem Einfluss der Pharmaka nicht am Straßenverkehr teilnehmen.


Cannabispatienten dürfen Auto fahren

 

Das gilt für Patienten, die Amphetaminderivate einnehmen (z.B. bei Narkolepsie, ADHS), Opiate benötigen (Schmerzpatienten) - und auch für Cannabispatienten. In Deutschland hatten trotz Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle zahlreiche der etwa 1000 Patienten Schwierigkeiten mit der Führerscheinstelle - manche von ihnen mussten gar die Fahrerlaubnis abgeben und sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Wohlgemerkt auf eigene Kosten! Manche Patienten dürfen aufgrund ihrer Medikation mit Cannabis und / oder Cannabinoiden gar nicht mehr am motorisierten Verkehr teilhaben. THC-Abbauprodukte maßgeblich Das ist natürlich ein Zustand, der so nicht sein darf. Wer aufgrund einer schweren Krankheit Medikamente einnimmt, die auch auf die Psyche wirken, darf nicht von vorneherein stigmatisiert und vom Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Denn nur, wer akut berauscht sein Fahrzeug führt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer potenziell. Wenn aber ein Cannabispatient abends eine Dosis seines Pharmakons einnimmt und am nächsten Morgen ins Auto steigt, dann ist es alles andere als nachvollziehbar, weshalb solchen Menschen der Führerschein entzogen wird. Das Ganze fußt auf der in Deutschland gültigen Regelung des Nachweises von THC-Abbauprodukten im Blut. Diese sind allerdings auch Wochen nach dem Konsum noch messbar und geben daher keinerlei Auskunft über den akuten Zustand eines Patienten. Patienten dürfen nüchtern fahren Das Rechtsportal Juris im Internet hat jetzt einen Text veröffentlicht, in dem konstatiert wird, dass die Bundesregierung klar festgelegt hat, dass auch Cannabispatienten ein Auto lenken dürfen - solange sie in nüchternem Zustand fahren. Die Grundlage, längst abgebautes THC als Maßstab zu werten, jemandem seine Fahrerlaubnis zu entziehen, ist damit nicht mehr gangbar. Im Zweifel werden betroffene Patienten aber trotzdem mit ihrem Rechtsanwalt gegen die entsprechende Verfügung bzw. Führerscheinstelle vorgehen müssen. Denn eine einheitliche gesetzliche Regelung, die den Behörden für solche expliziten Fälle klare Anweisungen vorgibt, existiert bisher nicht. Hier ist noch ein langer Weg zu gehen, bevor die Zustände sich normalisiert haben werden. Lest den Artikel des Juris-Portals auf 

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