Hausdurchsuchung wegen Cannabis

Soft Secrets
23 Jan 2021

Viele meinen, dass sie als Konsumenten zu unwichtig sind, andere halten sich für zu geschickt, als dass die Polizei gegen sie ermitteln könnte. Häufig ermitteln die Beamten gar nicht, da Kommissar Zufall den Schreibtisch vollmacht und die Akten sich stapeln. Ansonsten ist es meist dieser Kommissar Zufall, mit dem die eigentlichen Ermittlungen erst losgehen.


Unglückliche Zufälle können jeden treffen

No risk, no fun, wo es fast nichts zu holen gibt, da passiert schon nichts, denken viele Konsumenten. Einige sind allein wegen des „Kleinkrams“ abgerutscht. Wieso? Für viele Berufe wird einmal im Jahr das Führungszeugnis angefordert. Ob Erzieher, Lehrer oder in anderen Bereichen mit Jugendlichen, das Führungszeugnis muss sauber bleiben oder es folgt die Kündigung. Dass einige jeden Abend mit der Flasche ins Bett gehen, ist hingegen kein Problem. Die nächste Erfolgsbremse ist der Führerscheinentzug. Auch ansonsten reagieren Arbeitgeber sowie Nachbarn und Vermieter allergisch, wenn es Probleme mit der Polizei gibt. Handelt es sich um eine Hausdurchsuchung, lässt es sich schlecht übersehen. Wird man anschließend freigesprochen, kriegt das aber keiner mit und das Stigma bleibt. [caption id="attachment_39325" align="alignnone" width="1920"] Konsumdelikte liefern Verdachtsmomente für Hausdurchsuchungen[/caption] Wie aber kommt es zur Hausdurchsuchung, wenn überlastete Beamte nicht zum Ermitteln kommen? Kommissar Zufall findet Ansatzpunkte, schon bewilligt der Richter die Hausdurchsuchung. Es kann sich um Kontrollen auf Festivals, Partys, in Bahnhofsbereichen oder im Straßenverkehr handeln. Wo Kommissar Zufall ein paar Gramm findet und eventuell schon etwas in den Akten steht, gibt es in der Wohnung vielleicht noch einiges mehr, so der Ansatz, mit dem einige Richter den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnen. Mit Pech entscheiden die Beamten, dass „Gefahr in Verzug“ ist und können auch ohne einen Durchsuchungsbeschluss die Wohnung stürmen. Die Auslegung von „Gefahr in Verzug“ ist häufig fragwürdig. Dass eine vermutete Growanlage möglicherweise abgeerntet wird und damit das Beweismaterial verschwindet oder die lustige Runde sich auflöst und nicht mehr gestellt werden kann, wäre eventuell bereits „Gefahr in Verzug“. [caption id="attachment_39324" align="alignnone" width="1920"] Auflagen? Besser typische Hotspots meiden![/caption] Möglicherweise haben Hausmeister, Hausverwalter oder spießige Nachbarn eine empfindliche Nase und stellen sich ihrer „Bürgerpflicht“. Oder die Musik ist zu laut, vielleicht soll auch die Wohnung frei werden, schon wird auf Staatskosten zwangsgeräumt. Bei einigen Delikten kann aufgrund der zerstörten Vertrauensbasis direkt fristlos gekündigt werden. Ein anderes großes Problem sind Trennungen oder Stress mit den „Freunden“, die mal eben zum Hörer greifen, um einem „das“ so nicht durchgehen zu lassen. Dann gibt es noch die lieben Bekannten, die sich ab und an mal zu doof anstellen und auf der Polizeiwache ein langes Lied singen. Schon klingelt es an der Türe und man kommt in Erklärungsnot. [caption id="attachment_39323" align="alignnone" width="1920"] Lauern die Beamten schon an den Zufahrtswegen?[/caption] Egal was man den Beamten im ersten Schock auch sagt – Entlastungsmaterial wird nicht berücksichtigt, alles andere kommt ins Protokoll. Es wird gezielt weiter nachgefragt: „Seit wann konsumierst du schon, wie viel in der Woche?“ Dem ein oder anderen Konsumenten wurde also dieser Konsum hochgerechnet, um nicht 5, sondern 1500 Gramm in das Protokoll zu schreiben. Auf diese zugegebene Menge kann der Staatsanwalt klagen, da man sie immerhin besessen hat. Es geht aber schon vorher los. Die Beamten zeigen einem den Durchsuchungsbeschluss und fragen, ob man zustimmt oder ablehnt. Es kann prinzipiell abgelehnt werden. Durchsucht wird dennoch, aber möglicherweise ist es im späteren Verlauf besser, der Durchsuchung nicht zugestimmt zu haben. Ganz wichtig bleibt, dass man zwar bei der Aufnahme der Personalien mitwirken, aber ansonsten nichts weiter sagen muss. Mit Glück finden die Beamten nicht viel und begehen Formfehler, womit der Anwalt alles zerreißen kann. Wer jedoch vorher schon ein volles Geständnis zu Protokoll gegeben hat, kommt aus nichts mehr raus. Genau deswegen sollte selbst bei Verkehrskontrollen auf das Recht auf Privatleben bestanden werden, um nichts weiter als die eigenen Personalien preiszugeben. [caption id="attachment_39322" align="alignnone" width="1920"] „Freunde“ und Umzugshelfer[/caption] Wer nicht allein wohnt oder Gäste hat, sollte auf das Recht bestehen, dass die Mitbewohner oder Gäste nicht zum Bestandteil der Durchsuchung werden. Deren Privaträume oder Taschen dürfen nicht ohne gesonderte Notiz im Durchsuchungsbeschluss geöffnet werden. Es muss jedoch ersichtlich sein, dass es sich um deren Privaträume oder Taschen handelt. Es ist immer besser, niemanden in etwas reinzuziehen. Nach der Durchsuchung gibt es ein Protokoll, auf dem die beschlagnahmten Gegenstände aufgelistet werden. Häufig geht es noch mit auf die Wache zur Vernehmung, wo ebenfalls nichts ausgesagt werden soll. Mit Pech wird man direkt dem Richter vorgeführt, der über eine Unterbringung in Untersuchungshaft entscheidet. Wer wirklich nur ein kleiner Konsument mit Konsumhandlungen ist, sollte jedoch wieder heim dürfen. Doch anzumerken bleibt, dass Eigenanbau in Deutschland bislang mit Drogenhandel gleich gesetzt wird, da immerhin Hunderte Gramm geerntet werden können. [caption id="attachment_39321" align="alignnone" width="1920"] Anbau in Deutschland ist selbst mit CBD-Seeds genehmigungspflichtig[/caption] Die Hausdurchsuchung ist überstanden, die Beamten haben einen erst einmal entlassen und der Staatsanwalt bearbeitet alles. Doch man selber sollte nur kurz durchatmen und sich auf den Rechtsstreit einstellen sowie an der Schadensminimierung arbeiten. Es kommt vor, dass die Beamten noch zu einer zweiten Durchsuchung kommen oder weitere Räume auf den Kopf stellen wollen. Möglichst unauffällig sollte also alles „sauber gemacht“ werden. Weiterhin wären die typischen Hotspots für Polizeikontrollen wie Partyareale nur noch vorsichtig zu frequentieren. Der Konsum und die damit verbundenen Handlungen sollten am besten aussetzen oder deutlich reduziert werden. Wer vorher einmal im Monat einkaufen war, sollte das in jedem Fall vorerst nicht mehr so machen und die Wohnung, Nebenräume sowie Fahrzeuge sauber halten. Der weitere wichtige Schritt lautet, einen guten Fachanwalt zu kontaktieren. Einfache Anwälte sind häufig nicht gut eingearbeitet und schöpfen ihre Möglichkeiten nicht aus. Sie raten teils dazu, die kleine Strafe mit Bußgeld anzunehmen, damit es vergessen ist. Schon steht alles im Führungszeugnis. Einigen kam als Nächstes die Kündigung ins Haus geflogen. [caption id="attachment_39320" align="alignnone" width="1920"] Nur etwas Eigenanbau? Staatsanwälte sehen das anders![/caption] Wer mittellos ist, geht zum Amtsgericht und beantragt Beratungshilfe, erst dann geht es zum Anwalt. Wenn dieser den Fall übernimmt, beantragt er Prozesskostenbeihilfe. Das heißt aber nicht, dass man im Falle einer Verurteilung ohne Kosten aus der Sache rausgeht, da es noch Gerichtskosten oder Bußgeld gibt, die einem auferlegt werden können. Wem es finanziell besser geht, der geht direkt zum Anwalt und kann höchstens seine Rechtsschutzversicherung prüfen, falls vorhanden. Anwälte rechnen übrigens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Jeder Einzelschritt oder Streitwert muss nach der RVG abgerechnet werden, womit die Kosten im Falle einer Anklage fast automatisch 1000 Euro deutlich übersteigen. Viele Fachanwälte werden sich auf die RVG nicht einlassen, die zwar nicht unterschritten, aber überschritten werden darf. Der Anwalt schließt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung ab, einige Anwälte scheinen pro Stunde selbst 500 Euro für angemessen zu halten. Andere bewegen sich eher bei 100 Euro, sind aber möglicherweise aus gutem Grund nicht überlastet. [caption id="attachment_39319" align="alignnone" width="1920"] Indoor-Anbau wird gerne über die Stromrechnung hochgerechnet[/caption] Der beauftrage Anwalt erhält Akteneinsicht und kann weitere Unterlagen anfordern oder einreichen. Häufig ist es besser, wenn so lange abgewartet wird, bis der Staatsanwalt die Klage formuliert hat. Dann kann immer noch mit dem Anwalt erwogen werden, eine Aussage zu machen. Doch diese wird nicht im Kreuzverhör der Beamten mit vielen kleinen Stolperfallen abgegeben, sondern beim Anwalt aufgesetzt und abgeschickt. Wer über seinen Selbstschutz nachdenkt, sollte lieber ins Fitnessstudio oder zum Karate gehen, als sich in der Sportwarenhandlung einen Baseballschläger zu kaufen. Auch Hobbyschützen haben besser keine Armbrust oder andere Sportwaffen im Haus. Selbst Jagdmesser, Beile oder andere typische Gebrauchsgegenstände könnte die Staatsanwaltschaft als Waffen auslegen. Wer ein paar Pflanzen anbaut, wird zum Dealer erklärt. Liegt neben dem Growzelt ein Baseballschläger, wird direkt bewaffneter Drogenhandel unterstellt. Der Laie muss es sich wie eine Treppe vorstellen. Der Staatsanwalt schickt einen so weit es geht nach oben. Mit jeder Stufe wird eine neue Ebene erreicht, die dem Richter für sein Strafmaß eine Spanne vorgibt. Die Strafe muss wenigstens x, aber maximal y betragen. Je niedriger die erreichte Ebene ist, umso weniger kann einem also passieren. Genau deswegen sollte sich jede eigene Konsumhandlung im Bereich der geringen Menge befinden. Dann kann der Staatsanwalt die Anzeige der Polizei einfach fallen lassen, sonst muss er ermitteln. Wenn der festgestellte THC-Reinstoff wenigstens 7,5 Gramm erreicht, wird von einer nicht geringen Menge gesprochen. Zwischen der geringen und der nicht geringen Menge ist das Strafmaß bereits schlimm genug, wobei Geldstrafen selbst für eine geringe Menge schmerzhaft sein können. Dies liegt dann häufig daran, dass man sich in der Umgebung von Jugendlichen aufhielt oder aber ein unverbesserlicher Wiederholungstäter ist. Es geht nicht mehr um die Menge, sondern um die Wiederholungstat. Auch damit kann ein Konsumdelikt zum schmerzhaften Lebenseinschnitt werden. [caption id="attachment_39318" align="alignnone" width="1920"] Jede gute Ernte liegt über der problematischen „geringen Menge“[/caption] Selbst für Kleinigkeiten können bis zu fünf Jahre Haft oder hohe Bußgelder ausgesprochen werden. Für Überlassung an Minderjährige, gewerbsmäßige Handlungen oder aber eine nicht geringe Menge gelten Freiheitsstrafen von wenigstens einem Jahr, ab zwei Jahren können diese nicht mehr komplett zur Bewährung ausgesetzt werden. Wer Drogen abgibt und leichtfertig einen Tod in Kauf nimmt oder aber Mitglied einer Bande ist, kassiert wenigstens zwei Jahre. Für die Mitgliedschaft in einer internationalen Bande oder bei „bewaffnetem Drogenhandel“ wäre mit einer Freiheitsstrafe von wenigstens fünf Jahren zu rechnen. Dabei reicht es schon, wenn eine „Waffe“ und Drogen mitgeführt werden oder in der selben Wohnung lagern, um bewaffneten Drogenhandel zu unterstellen.

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