Gericht in Bayern: Lächerliche Auflage wegen Eigenbedarfs

Gerichtliche Auflage: Cannabiskonsumenten müssen Christiane F. lesen
Solche lachhaften Auflagen in Verbindung mit Gerichtsurteilen kann es auch nur in Bayern noch geben. Es ist ja richtig, dass Jugendliche am besten so wenig wie möglich, idealerweise gar kein Cannabis oder andere Rauschdrogen konsumieren sollen, da sich das Gehirn bis zum 25. Lebensjahr noch in der Entwicklung befindet. Was aber in Bayern am Amtsgericht Nördlingen entschieden wurde, trotzt nun wirklich jeder Beschreibung: Zwei "angeklagte" junge Männer erhielten neben ihren Geldbußen die Auflage, das Buch "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" von Christiane F. zu lesen - und dem Richter höchstpersönlich eine Inhaltsangabe sowie begleitende Collagen zum Buch anzufertigen und vorzulegen. Das berichtete unter anderem die Augsburger Allgemeine am 24. Juli 2018. Um es kurz zu erklären: Am Amtsgericht Nördlingen hatte der Richter an einem einzigen Tag drei Cannabisfälle zu bearbeiten und über diese zu befinden. Zwei Rieser Angeklagte, beides junge Männer von 22 und 19 Jahren, hatten sich wegen des mehrfachen Erwerbs von Eigenbedarfsmengen Cannabis zu verantworten. Der 22-Jährige wurde zur Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro an die Caritas verurteilt, außerdem muss er das Buch von Christiane F. kaufen und dem Richter "persönlich in einigen Wochen eine Inhaltsangabe des autobiografischen Drogendramas liefern sowie eine Collage „Christiane F. und ihre Freunde“ vorlegen", wie die Augsburger Allgemeine berichtet (Quelle). Der 19-Jährige Rieser wurde zur Ableistung von 32 Sozialstunden verurteilt und muss ebenfalls das Buch von 1978 lesen, in dem es um die schwer Heroinabhängige Christiane F. und ihren Lebensweg geht. Der 19-Jährige soll unter dem Motto "Christiane F. und das Sound" eine Collage über Christiane F. und ihre Lieblingsdiscothek "Sound" anfertigen. Dass die Geschichte der Christiane F. nun so gar nichts zu tun hat mit dem Konsum von wenigen Gramm Cannabis, scheint in Bayern noch nicht angekommen zu sein. Pädagogische Maßnahmen seitens des Gerichts sind grundsätzlich gar keine schlechte Idee. Einen reinen Freizeitkonsum von Cannabis aber mit einer schweren Heroinabhängigkeit gleichzusetzen, ist schon starker Tobak und auf eine längst veraltete Drogenpolitik zurückzuführen. Hier geht es zúm Artikel der Augsburger Allgemeinen: https://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Pflichtlektuere-fuer-die-Angeklagten-id51736371.html
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