Faserhanf im Bundestag
Faserhanf vom Rauschhanf ideologisch und politisch trennen: Das ist das Ziel einiger deutscher Politiker, die sich dafür einsetzen, dass nicht berauschender Faserhanf endlich aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen wird.
Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben einen Antrag beim deutschen Bundestag eingereicht, der sich genau damit auseinandersetzt.
Demnach sollen Faserhanf (Industriehanf, Nutzhanf) und non-psychoaktive Hanfprodukte nicht mehr über einen Kamm geschert werden. Dies ist auch sinnvoll, denn Cannabidiol (CBD) und Hanffasern als Rauschmittel zu bezeichnen, nur weil sie Produkte der Cannabispflanze sind, ist mehr als lächerlich. Das ist also ob man - im Falle einer imaginierten Alkoholprohibition - alkoholfreies Bier verbieten wollte, nur weil dies in Bierbrauereien hergestellt wird.
Die Forderungen en Detail
Deshalb engagieren sich die Grünen und die Linken jetzt für eine politische Differenzierung. Der Antrag im Auszug (Quelle):
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Nutzhanf und daraus hergestellte Produkte (auch Extrakte) aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes herauszunehmen;
2. den THC-Grenzwert für Nutzhanf auf mindestens 0,6 Prozent in der Trockenmasse anzupassen, um eine Unterscheidung zwischen Nutzhanf und Hanf zur Gewinnung von Marihuana als Rauschmittel zu ermöglichen;
Richtwerte sinnvoll anpassen
3. Richtwerte für Produkte aus Nutzhanf (Samen und Blättern) sinnvoll anzupassen. (...)
4. die Zulassung von Nutzhanf über die Sortenzulassung zu regeln. Die Zulassung der Sorten darf nicht willkürlich beschränkt werden, sondern soll klar am THC-Gehalt erfolgen. Zugelassene Sorten müssen ohne weitere Prüfungen gekauft und angebaut werden können;
Rechtssicherheit schaffen
5. Rechtssicherheit für Anbaubetriebe zu schaffen (...).
6. den Beitrag von Nutzhanf zum Umweltschutz anzuerkennen und die Verwendung der Pflanze für eine klima- und bodenschonende sowie biodiversitätsfördernde Landwirtschaft zu fördern;
7. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, unnötig rechtliche Hürden für die Verwendung von Nutzhanf in Lebensmitteln, Futtermitteln und Fertigerzeugnissen abzubauen und gleichzeitig Verbraucherschutz und die Sicherheit der Produkte einschließlich der ordnungsgemäßen Kennzeichnung zu gewährleisten sowie Werbung mit einem berauschenden Image oder Gesundheitsversprechen zu untersagen;
CBD kein "neues Lebensmittel"
8. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Nutzhanfzubereitungen, in denen Cannabinoide, u. a. Cannabidiol (CBD), enthalten sind und ihr Gehalt nicht höher ist, als dieser von Natur aus in Cannabis Sativa L. (EU-zertifizierte Sorten) vorhanden ist, weder als „neuartige Lebensmittel“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung (NFV) noch als Suchstoff einzuordnen;
9. auf EU-Ebene darauf zu drängen, dass die EU-Kommission für Nutzhanfzubereitungen mit höheren Cannabinoid-Anreicherungen auf Basis des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19.11.2020 in der Rechtssache C- 663/18 nun unverzüglich die Anträge zur Zulassung als „neuartige Lebensmittel“ im Sinne der Novel-Food-Verordnung (NFV) prüft und bescheidet, um die nötige Rechtssicherheit und einen europaweit einheitlichen Vollzug zur Vermarktung CBD-haltiger Lebensmittel zu schaffen;
Bürokratie abbauen!
10. Bürokratie abzubauen: Zugelassene Sorten müssen ohne weitere Prüfungen gekauft und angebaut werden können, solange die Verwendung von zertifiziertem Saatgut durch Rechnungsbelege oder Laboranalysen bei Nachbau dokumentiert ist. Darüber hinaus ist bürokratischer Mehraufwand ohne erkennbaren Nutzen abzubauen, wie die Meldepflicht jeder einzelnen bestellten Saatguteinheit (statt Angabe der gesamten Lieferung gebündelt) sowie verpflichtenden Blühmeldungen, die zu einer Verzögerung der Ernte führen können;
11. regionale Wertschöpfungspotenziale von Nutzhanf zu erschließen und zu fördern.
12. die Förderung von Wissenschaft und Forschung für Nutzhanf auszubauen (...)
Der Antrag (Drucksache 19/25883) wurde am 14. Januar 2021 eingereicht. Hier geht es zur PDF mit dem gesamten Antragsschreiben.