Dürfen Cannabispatienten Jäger sein?

Soft Secrets
16 Mar 2018

Jäger und Cannabismedizin: Wie verträgt sich das?

Dürfen Cannabispatienten jagen oder sind Jäger, die sich mit Cannabis therapieren, eine Gefahr für die Öffentlichkeit? Mit dieser Frage muss sich derzeit das Verwaltungsgericht in Trier auseinandersetzen. Ein 52 Jahre alter Mann aus Salmtal im Kreis Bernkastel-Wittlich bemüht in dieser Frage nämlich gerade die Justiz, weil er einen Jagdschein ausgestellt haben möchte, seine Schmerzen, die der Patient durch eine rheumatische Erkrankung zu erleiden hat, therapiert er mit Cannabis. Das berichtete unter anderem der Trierer Volksfreund am 16. März 2018. Peter Jakobs hatte, weil er aufgrund seiner Medikation keine Jagdgenehmigung erhalten hatte, den Landkreis Bernkastel-Wittlich verklagt, um doch noch an den notwendigen Schein zu gelangen. Der Jagdschein wurde dem 52-Jährigen bisher nicht ausgehändigt, weil die zuständige Behörde Zweifel an dessen Eignung zum Führen und Bedienen einer Waffe hegt. Peter Jakobs ist seit 2014 Cannabispatient und behandelt sein Rheuma mit Cannabinoiden. Ob dies Grund genug ist, jemandem eine Jagdgenehmigung zu verweigern, muss jetzt die Justiz beurteilen. Das Trierer Verwaltungsgericht, das sich des Falls annehmen musste, verlangt nun ein Gutachten, aus dem eindeutig ersichtlich wird, dass der Mann durch seine Arznei keine Zustände berauschten Bewusstseins erlebt, dass er also, wie alle anderen auch, nüchtern am Alltagsgeschehen teilhaben kann. Das ist eine Grundvoraussetzung, als Jäger aktiv zu sein. Ein bereits vorgelegtes psychologisches Gutachten war vom Gericht als nicht aussagekräftig genug zurückgewiesen worden. Es müsse klar erweisen sein, dass im Fall des Peter Jakobs eine Eignung zur Ausübung der Jägertätigkeit vorliegt. Ein vom Gericht bestellter Psychiater soll daher nun ein entsprechendes Gutachten erstellen, um das endgültig zu klären. Peter Jakobs benötigt am Tag eine Dosis von etwa einem Gramm Cannabis, wie er angab, fünfmal 0,2 Gramm pro 24 Stunden. Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass er deshalb per se ungeeignet für den Jagdschein ist, weil die Dosierung und diverse Parameter wie Toleranz etc. eine höchst individuelle Angelegenheit sind. Deshalb kann das angeforderte Gutachten für Jakobs durchaus auch ein Vorteil sein. Lest den Artikel des Volksfreundes auf https://www.volksfreund.de/region/wittlich/cannabis-jaeger-jagt-den-jagdschein_aid-7968953
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