Drogen im Päckchen? Post muss handeln!

Soft Secrets
15 Apr 2021

Deutschland: Verschärfte Strafverfolgung bei Postsendungen

Die Post und andere Paketdienste sollen künftig dazu verpflichtet werden, Sendungen mit gefährlichen oder verbotenen Inhalten den Behörden zu übergeben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde vom Bundestag verabschiedet. Damit sollen mehr Pakete und Briefe aus der Flut der täglichen deutschen Postsendungen entdeckt werden, die verbotene Waren enthalten könnten.
Wir hatten in den News der vorigen Ausgabe bereits kurz darüber berichtet. Jetzt ist der Vorstoß konkretisiert worden. Und sorgt für Aufregung und Unruhe. Eine diesbezügliche Gesetzesnovelle „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ soll es ermöglichen, Postsendungen zu identifizieren, „bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Antidoping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden“. „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!“, bemerkte die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig lapidar zur geplanten Novelle. Wohlgemerkt: Ludwig geht es anscheinend gar nicht darum, potenziell schädliche Inhalte abzufangen, um eventuell gefährdete Käufer und Konsumenten zu schützen. Nach ihrer Aussage hat sich das Gesetz schon dann gelohnt, wenn auch nur ein kleiner Kiffer ein Stückchen Haschisch oder ähnliches umsonst geordert hat. Und dafür eine solch strenge Beschneidung der Grundrechte? Die Sachlage sieht wie folgt aus: Bislang dürfen nur unzustellbare und beschädigte Sendungen von den Mitarbeitern der Paketdienste geöffnet und inspiziert werden, wenn dies nötig ist. Enthalten diese verbotene Waren, werden sie an Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben. An dieser Praxis soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Was aber neu ist: Die Übergabe von verdächtigen Paketen und Briefen an die Behörden ist nun verpflichtend und erhält damit eine rechtliche Grundlage, was in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen ist. Am Post- bzw. Briefgeheimnis ändert sich also im Grundsatz nichts. Es dürfen weiterhin lediglich beschädigte Sendungen bearbeitet (neu verpackt, zugeklebt etc.) und unzustellbare Pakete und Briefe geöffnet werden, um einen etwaigen Empfänger oder Absender zu ermitteln. Rein auf Verdacht darf ein Mitarbeiter der Post bzw. eines Paketdienstes auch künftig nichts öffnen oder weitergeben. Dies war nach Bekanntwerden der Gesetzesänderung auch von diversen Medien falsch interpretiert worden. Bleibt die Frage, welche Kompetenz die Mitarbeiter der Post haben, um betreffende Pakete, Päckchen und Briefe als „verdächtig“ oder „gefährlich“ zu klassifizieren. Findet man in einem Paket eine Waffe, ist die Sachlage klar. Was aber, wenn in der Sendung Substanzen enthalten sind, die gar nicht illegalisiert sind, die aber der Mitarbeiter schlichtweg nicht kennt? Dann würde potenziell jede Postsendung, die zum Beispiel legale Smartshop-Produkte enthält, der Staatsgewalt übergeben werden. Und auch wenn die Sendung legitim ist, haben Unbefugte dann schon die privaten Inhalte der betreffenden Empfänger durchwühlt. Auch die Tatsache, dass psychoaktive Substanzen mit Waffen und Sprengstoffen in einen Topf geworfen werden, ist durchaus verstörend. Denn es macht ja wohl einen gehörigen Unterschied, ob jemand etwas Marijuana für den Eigenbedarf ordert oder ob es sich um Schusswaffen und andere Mordgeräte handelt, die der Postbote von A nach B transportiert. Quelle: bundestag.de
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