Cannabismedizin in Deutschland

16 Mar 2021

Wir leben in einer wahrhaftig eigenartigen Zeit. Seit 2017 ist Cannabismedizin in Deutschland von Gesetzes wegen legal – und doch ist mit der Gesetzesänderung eine Diskussion vom Zaun gebrochen worden, die so aberwitzig wie aufreibend ist.


Da ist vonseiten der Politik und Ärzteschaft, vor allem aber vonseiten der Krankenversicherer die Frage nach der Wirksamkeit von Hanf als Medikament losgetreten worden, denn es gibt keinen festgeschriebenen Indikationskatalog, der aufführt, bei welcher Krankheit und welchem Leiden Cannabis de facto wirksam ist, und in vielen Bereichen bzw. bei vielen Symptomen ist immer wieder von mangelnder wissenschaftlicher Evidenz die Rede.

Das stimmt zwar in einigen Fällen, jedoch bezieht sich diese lediglich auf klinische und verwandte wissenschaftliche Studien. Für die Krankenkassen ist diese Tatsache bares Geld wert, denn was von dieser „wissenschaftlichen Evidenz‟ nicht hundertprozentig erfasst ist, wird von der Versicherung in Sachen Kostenübernahme regelmäßig abgelehnt.

Bedürftige Patienten stehen dann dumm da – und vor allem ohne Medikation. Dabei lehrt uns die Erfahrungswissenschaft seit Hunderten und Tausenden von Jahren, dass Hanfprodukte in den Volksmedizinen dieser Welt gegen alle möglichen Erkrankungen eingesetzt wurden und werden – wohlgemerkt erfolgreich.

Bekannt ist der Hanf als Heilmittel seit ungefähr 10.000 Jahren, schon die alten Ägypter und auch die Assyrer des Altertums verwendeten die Hanfpflanze bereits als universelles Pharmakon.

Forscher vermuten, dass schon die prähistorischen Mesopotamier den Hanf kannten und in jederlei Hinsicht nutzten – auch medizinisch.

Der chinesische Kaiser Shen Nung, seinerseits ein begeisterter Botaniker und Hobby-Ethnopharmakologe, empfahl schon um 2700 vor unserer Zeitrechnung in einem seiner Werke den Hanf als Heilmittel gegen Verstopfung, Rheuma, Gicht und andere Leiden.

So dienten, je nach Kulturkreis, Cannabis indica, sativa und ruderalis als Heil- und Medizinalkraut, das Schmerzen bekämpft, Frauenleiden lindert, gegen Depressionen hilfreich ist, als Augenmittel (schon damals und bis heute) bei Glaukom Verwendung fand und findet, als hervorragendes Stimulans und Tonikum, ja sogar als so genanntes Allheilmittel.

Aber auch als Antidot bei diversen Vergiftungen und so weiter und so fort galt und gilt Cannabis als Medizinalkraut der Wahl.

Auch in der ayurvedischen Medizin ist Cannabis seit jeher geschätztes Heilkraut, genauso wie die Hanfpflanze von Anfang an zum Arzneimittelschatz der Homöopathie gehört, wenngleich sie sich heutzutage selbst dort, wo der moderne Physik keinerlei Nachweis über einen pharmakologisch aktiven Wirkstoff gelingt, repressiven Problemen ausgesetzt sieht.

So ist die Diskussion um Cannabismedizin in Deutschland zum Teil mehr als lächerlich - ist doch die Hanfpflanze eines der am besten bekannten Medizinalgewächse der Welt. Es wird Zeit, dass Politik und Gesetzgeber einen Indikationskatalog erstellen, auf dessen Grundlage Patienten versorgt und die Krankenkassen verpflichtet werden, die Medizin zu bezahlen.