Cannabisgeruch ist nicht erwünscht

Soft Secrets
03 Feb 2015

Deutscher Hanfverband berichtet über toten Robert Strauss


Deutscher Hanfverband berichtet über toten Robert Strauss

Kurz bevor Cannabis-Patient Robert Strauss verstarb, war er von der Polizei schikaniert worden, weil diese glaubte, er besäße kein originales Apothekencannabis, sondern Schwarzmarktware. Der Deutsche Hanfverband berichtet auf seiner Internetseite:

"Wir berichteten vergangene Woche über den Tod von Robert Strauss, der am 14. Januar 2015 verstorben war. Im Oktober hatten Polizeibeamte die Wohnung des Cannabis-Patienten ohne richterliche Anordnung durchsucht und dabei Cannabis beschlagnahmt, dass ihren Einschätzungen zufolge nicht aus einer Apotheke stamme. Eine Stellungnahme zu den näheren Umständen hatte die Polizei in Augsburg auch nach dem Tod von Herrn Strauss mit Verweis auf das laufende Verfahren zweimal abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hingegen zeigte sich auskunftswillig, woraufhin der zuständige Polizei-Pressesprecher Waitzmann eine weitere Anfrage mit dem Hinweis auf das Verfahrensende erhielt. Im dritten Anlauf musste der Pressesprecher dann einräumen, den eingesetzten Beamten sei bekannt gewesen, dass "Herr Strauss eine klar definierte und streng begrenzte Ausnahme im Zusammenhang als "Cannabis-Patient" hatte."  Alleine vor diesem Hintergrund scheint eine "Gefahr im Vollzuge", die sich auf den Cannabisgeruch begründet, eine Schutzbehauptung zu sein, um das rechtswidrige Vorgehen im Nachhinein zu rechtfertigen.

Wie bereits am Freitag berichtet, hatten sich die Beamten bei der Beschlagnahme der Hanfblüten darauf berufen, es habe Indizien gegeben, dass das Cannabis kein Produkt der Firma Bedrocan sei, sondern ein Schwarzmarkt-Produkt. Auf Nachfrage, inwieweit Schwarzmarkt-Cannabis durch Inaugenscheinnahme von ihrem Medizinal-Produkt zu unterscheiden sei, antwortet die Firma Bedrocan, dass das optisch nicht möglich sei. "Man kann im Rahmen einer chemischen Analyse einen genauen chemischem Fingerabdruck der (verdächtigen) Hanfblüten nehmen und sie mit dem von Bedrocan-Cannabis vergleichen. Allein durch eine optische Bewertung seinen solche Einschätzungen zweifelhaft," so ein Sprecher der Firma gegenüber dem Hanfverband.

Die Polizei hatte das Cannabis beschlagnahmt, weil sie glaubten, Herr Strauss wolle es verkaufen. Sein behandelnder Arzt Dr. Grotenhermen hingegen berichtet, Herr Strauss habe das Cannabis damals mithilfe einer Feinwaage in Tagesrationen dosiert, damit er es besser einteilen könne. Deshalb habe sich seine Medizin nicht mehr in den Originaldosen, sondern in einzelnen Tütchen gefunden. Leere Dosen und Quittungen hätten die Polizisten, im Gegensatz zu den Blüten, allerdings nicht interessiert. Das Landgericht Augsburg hatte das Vorgehen kurz nach dem Einsatz als rechtens bewertet und den Einspruch von Herrn Strauss' Anwalt gegen die Beschlagnahmung abgewiesen. Ob die Blüten von Herrn Strauss wirklich illegalen Ursprungs waren, wird sich wohl nicht mehr klären, weil es kein Verfahren mehr gibt und so eine eventuelle Analyse nicht mehr statt finden wird. Es sei denn, die Obduktion des Verstorbenen ergibt, dass die fehlende Versorgung mit Cannabis Ursache für seinen Tod war. In diesem Falle müsste im Zuge weiterer Ermittlungen auch die Herkunft der Blüten gekärt werden. Grundsätzlich aber sollte ein Cannabis-Patient, bei dem es nach Cannabis riecht, nicht legal Opfer polizeilicher Maßnahmen werden dürfen."

Lest den Text auf https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-patient-darf-nicht-nach-cannabis-riechen

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