Bundesrat gibt grünes Licht
Nachdem am 19. Januar der deutsche Bundestag den neuen Gesetzentwurf zum Umgang mit Cannabismedizin verabschiedet hatte, Soft Secrets berichtete, hat am 10. Februar nun auch der Bundesrat seine Zustimmung dazu gegeben.
Cannabismedizin-Gesetz auch vom Bundesrat abgenickt
Damit ist die letzte Hürde genommen, die Novelle auch tatsächlich in die Tat umzusetzen. Das Gesetz soll damit ab März in Kraft treten, es fehlt jetzt nur noch die Veröffentlichung der Gesetzesneuerung im Bundeanzeiger, dann ist die neue Regelung in Stein gemeißelt. Ab März sollen Hausärzte Cannabis- und Cannabinoidmedizin per Betäubungsmittelrezept an Patienten verschreiben dürfen, die Krankenversicherer müssen dann die Kosten für die Medikation bezahlen. Zwar heißt es, dass nur Schwerkranke Zugang zu dieser natürlichen Medizin erlangen sollen, die Kassen dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen die Übernahme der Kosten verweigern. Wir dürfen gespannt sein, wie die Gesetzesnovelle in die Praxis umgesetzt werden wird. Zu den Patienten, die erwartungsgemäß als "Schwerkranke" gelten, gehören Menschen mit chronischen Schmerzen, ADHS, Multipler Sklerose, Krebs, HIV/AIDS und andere. Eine Liste mit Krankheiten bzw. Indikationen liegt bisher allerings nicht vor. Ebenfalls neu geregelt: Patienten, die vom Arzt ein entsprechendes Rezept erhalten, müssen vorher nicht mehr nachweisen, dass sie in jeder anderen Hinsicht austherapiert sind. Dies war bisher die Grundlage für den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung von der deutschen Bundesopiumstelle. Auch diese Erlaubnisse verlieren mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihre Gültigkeit und sollen zurückgegeben werden. Lest einen kurzen Artikel zum Thema in der Pharmazeutischen Zeitung: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=67608