Anbauanträge zurückziehen!

Soft Secrets
14 Mar 2017

Bundesopiumstelle schreibt alle Cannabispatienten an

Mit der in Deutschland gerade in Kraft getretenen Gesetzesneuerung über den Umgang mit Cannabis als Medizin und der damit einhergehenden Veränderung des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verlieren auch diejenigen Cannabispatienten, die einen Antrag zum Eigenanbau ihrer Medizin bei der Bundesopiumstelle gestellt haben, ihre Chance auf Bewilligung dieses Ansinnens. Die bisherigen Erlaubnisinhaber einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die einen solchen Antrag derzeit laufen haben, bekamen dieser Tage einen entsprechenden Brief mit der Post, in dem sie aufgefordert werden, ihren Antrag auf Eigenanbau bis April zurückzuziehen - weil sonst eine gebührenpflichtige Ablehnung seitens der Behörde erfolgen müsse. Der deutsche Experte für Cannabis- und Cannabinoidmedizin, der Mediziner, Forscher und Buchautor Franjo Grotenhermen aus Rüthen (Kreis Soest), nannte das neue Cannabismedizingesetz bereits im Vorfeld das "Eigenanbau-Verhinderungsgesetz", weil es von der Bundesregierung zu der Zeit erdacht worden war, als eine ganze Reihe von Cannabispatienten, die sich ihre Medikation aus der Apotheke nicht leisten können, vor die Gerichte gezogen war, um das Recht auf Homegrowing ihrer Cannabismedizin zu erstreiten. Zweien dieser Kläger war es vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle bereits gelungen, ihr Anliegen juristisch durchzusetzen. Sie bekamen vom BfArM eine Genehmigung für den Anbau zuhause (die allerdings nur bis Mitte des Jahres gültig ist). Damit diesem Beispiel nicht weitere Patienten folgen, wurde mehr oder weniger flugs die seit dem 10. März 2017 gültige Änderung des BtMG angestrebt (Soft Secrets berichtete). Ob aber nun auch alle Patienten tatsächlich per BtM-Rezept vom Haus- oder Facharzt an ihre Medizin gelangen und ob die Kosten dafür auch wirklich von den Krankenversicherern übernommen werden, muss sich erst noch herausstellen. Im Zweifel werden auch in Zukunft Anträge zum Eigenanbau anzustreben sein - auch die Gerichte müssten sich weiter mit der Sache befassen, sollte das Ganze nur eine Mogelpackung sein. Es bleibt definitiv spannend! Lest einen Text vom hanf- und drogenpolitischen Aktivisten Maximilian Plenert (u.a. DHV) zum Thema auf dessen Blog: http://www.alternative-drogenpolitik.de/2017/03/13/bfarm-antrag-auf-eigenanbau-ohne-aussicht-auf-erfolg/
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