EuGH: Cannabidiol kein Betäubungsmittel

24 Nov 2020

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Cannabidiol (CBD) ist kein Betäubungs- und Suchtmittel.

Vor Kurzem noch hatte die EU-Kommission damit gedroht, CBD als Betäubungsmittel einzustufen, einfach, weil es sich um ein Cannabinoid aus der Hanfpflanze handelt. Mit dieser Kategorisierung stand denn auch eine Neueinstufung des CBD durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Debatte. Dies sollte sich nach dem aktuellen Urteilsspruch des EuGH erledigt haben. Zumindest bis auf Weiteres. Demnach haben EU-Mitgliedsstaaten haben nicht das Recht, die Vermarktung von CBD aus anderen Mitgliedsstaaten zu verbieten.

Ausgangspunkt in dieser Hinwicht war der Fall von zwei Unternehmern der tschechischen Firma Catlab SAS, die mit CBD-haltigen Liquids der Marke Kanavape für elektronische Zigaretten und Verdampfer Handel trieben und diese von Tschechien aus nach Frankreich exportierten. Denn in Frankreich sind nur Produkte aus den Fasern und Samen des Hanfes legal, nicht jedoch aus beliebigen Teilen der Pflanze. Weil das Cannabidiol nicht entsprechend dieser französischen Reglements hergestellt wurde, mussten die beiden Produzenten auf die Anklagebank. Ihre Berufung wurde dann an den EuGH weitergereicht.

Die Online-Plattform Apotheke adhoc berichtete: "Der EuGH hat der von der Bundesregierung übernommenen vorläufigen Auffassung der EU-Kommission, CBD sei ein Betäubungsmittel im Sinne der Internationalen Betäubungsmittelkonvention, eine umfassende Absage erteilt und darüber hinaus sogar in einer grundsätzlichen Erwägung neue Leitplanken für den europaweiten Handel mit CBD-Produkten gezogen" (Quelle).

Der EuGH nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu dem Urteil:

»Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.»

Doch auch die "Gegenseite" wartete schon, ihre Meinung kundtun zu dürfen. So bemerkte Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission, gegenüber dem Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.:

»Nach vorläufiger Ansicht der Kommission sollte CBD, das aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) gewonnen wird, als Betäubungsmittel betrachtet werden, das unter das Einheitliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 fällt.«

Letzten Endes wird dann wohl doch eher die Vernunft siegen. Denn CBD ist und bleibt non-psychotrop und KANN damit de facto nicht unter die Bestimmungen der betäubungsmittelrechtlichen Verordnungen fallen. Alles andere wäre reine Willkür - und nicht entsprechend der Erkenntnisse entschieden.