CBD: Ein Betäubungsmittel?!

Soft Secrets
13 Oct 2020

Europäische Kommission will Cannabidiol neu klassifizieren

Beim strittigen Thema CBD (Cannabidiol) schaltet sich jetzt die EU ein. Einer ersten Einschätzung zufolge soll CBD als Rauschdroge bzw. als Betäubungsmittel deklariert werden. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Ansicht, dass CBD nicht als harmlose Nahrungsergänzung über die Ladentheken gehen darf.

Beim strittigen Thema CBD (Cannabidiol) schaltet sich jetzt die EU ein. Einer ersten Einschätzung zufolge soll CBD als Rauschdroge bzw. als Betäubungsmittel deklariert werden. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Ansicht, dass CBD nicht als harmlose Nahrungsergänzung über die Ladentheken gehen darf.

Mitte August ging ein Raunen durch die internationale Cannabisgemeinde. Die Europäische Kommission hatte verlautbaren lassen, dass sie ernsthaft überlegt, Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel einzustufen. Damit wären die Diskussionen um das bisher legale Cannabinoid und die Vertriebswege, die es in der freien Marktwirtschaft zurücklegen darf, hinfällig.

Die Debatte um eine Klassifizierung des CBD als Betäubungsmittel ist abstrus. Immerhin führt Cannabidiol keine psychoaktiven Effekte herbei. Es ist als leichtes Beruhigungsmittel am unteren Spektrum der psychotropen Wirksamkeit angesiedelt. Aber das ist nicht alles, denn CBD glänzt nicht nur durch Abwesenheit psychoaktiver Wirkungen – es wirkt sogar den berauschenden Effekten des THC entgegen. Dennoch soll der Stoff als „Droge“ behandelt werden, und das nur, weil CBD ein Molekül aus der Hanfpflanze ist.

Dies trifft insbesondere all die Hersteller und Unternehmen, die Produkte auf Basis von CBD anbieten und diese als „Novel Food“ (neuartiges Lebensmittel) bei der Europäischen Kommission zulassen wollen. Diese Zulassung wird es aller Voraussicht nach so schnell nicht geben. Etwa 50 entsprechende Anträge seien in letzter Zeit bei der Kommission eingegangen – sie alle liegen derzeit wegen der anhaltenden Diskussion auf Eis.

Wie die Deutsche Apotheker-Zeitung am 17. August 2020 erläuterte, stützt sich das Vorhaben der Europäischen Kommission auf eine fast 60 Jahre alte Verordnung, die sämtliche Stoffe aus der Cannabispflanze per se als Rauschdrogen einstuft. Es handelt sich um das Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe aus dem Jahr 1961!

Das Problem: Ein sogenanntes Betäubungsmittel kann nicht auch gleichzeitig zugelassenes Lebensmittel sein. Deshalb muss die Europäische Kommission jetzt entscheiden, wie CBD künftig klassifiziert werden soll. Eine gesunde Grundlage für solche Entscheidungen wäre die wissenschaftliche Evidenz. Doch diese wird, wenn es um die Drogenpolitik geht, selten überhaupt zur Kenntnis genommen.

Bislang sind CBD-Produkte legal, die einen THC-Wert von 0,2 Prozent nicht übersteigen. Diese sind frei verkäuflich, solange sie nicht als Medikament oder Heilmittel ausgezeichnet sind. Arzneimittel auf Cannabidiol-Basis müssen vom Arzt verschrieben werden.

Trotzdem herrscht in dieser Sache nach wie vor Unsicherheit, denn auch in den einzelnen Bundesländern Deutschlands gibt es keine einheitliche Regelung betreffend des Cannabinoids CBD. Und so kommt es, dass zum Beispiel in Bayern Käufer von CBD-haltigen Kaugummis direkt vor dem Drogeriemarkt kontrolliert und um ihre eben erst legal erworbenen Waren erleichtert werden.

Der deutsche Arzt und Cannabismedizin-Experte Dr. med. Franjo Grotenhermen hat sich auf der Website der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Cannabis- und Cannabinoidmedizin (IACM) folgendermaßen geäußert: „Was zunächst wie ein schlechter Scherz wirkte, hat durch ein Schreiben eines Vertreters der Europäischen Kommission dann doch Gewicht bekommen. Danach überlegt die Kommission, CBD als Betäubungsmittel einzustufen. Das macht pharmakologisch und toxikologisch keinen Sinn“.

Bleibt zu hoffen, dass sich die Fachleute dieser behördlichen Willkür widersetzen und einen vernunftbasierten Gegenpol etablieren werden. Quellen: www.cannabis-med.org; www.deutsche-apotheker-zeitung.de

S
Soft Secrets