Europäische Kommission will Hanf platt machen

03 Aug 2020

Es regt sich Widerstand gegen die allgemeinen Legalisierungstendenzen der Welt. Die Europäische Kommission hat kürzlich darüber informiert, dass sie beabsichtigt, Cannabidiol (CBD) bzw. THC-armen und CBD-reichen Faserhanf (Industriehanf, Nutzhanf) als Drogen - Betäubungsmittel - zu deklarieren.

Die European Industrial Hemp Association (EIHA) hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie erklärt:

Die Europäische Kommission will dem Hanfsektor den Garaus machen: Vorläufige Bekanntmachung stellt natürliche Hanfextrakte als Droge dar, entgegen aller Vernunft, der neuesten wissenschaftlichen Literatur und den grünen Ambitionen der EU.

Kurz vor den Sommerferien beschloss die Europäische Kommission, ihre vorläufige Stellungnahme zum rechtlichen Status von Cannabis sativa L. gemäß der EU-Gesetzgebung abzugeben. Das Exekutivorgan der Europäischen Union hat alle Anwendungen von Hanfextrakten und natürlichen Cannabinoiden im Rahmen der Novel-Food-Verordnung eingefroren, da sie als Drogen betrachtet werden.

Nach einer dienststellenübergreifenden Konsultation kamen die Dienststellen der Europäischen Kommission zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass Extrakte aus industriellen Hanfsorten von Cannabis sativa L., und damit das CBD, im Rahmen der EU-Gesetzgebung als "Drogen" eingestuft werden können.

Dies wurde den auf dem europäischen Markt tätigen Unternehmen mitgeteilt, die einen Antrag auf Zulassung als neuartige Lebensmittel gemäß Artikel 10 der Verordnung 2015/2283 gestellt hatten, wobei die Entscheidung eher politisch als juristisch zu sein schien und sicherlich weder auf der neuesten wissenschaftlichen Literatur noch auf der Realität der Texte der Vereinten Nationen beruhte.

Nach Ansicht der EIHA sind Industriehanf und seine Folgeprodukte nicht als Betäubungsmittel oder Psychopharmaka zu deklarieren. Hanf ist vom Geltungsbereich des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 ausgenommen, dessen Verfasser eine klare Unterscheidung zwischen Cannabis-Sorten, die für die Herstellung von Drogen angebaut werden (die in den Geltungsbereich der Verträge fallen), und solchen, die für andere Zwecke angebaut werden (d.h. Low-THC-Sorten), getroffen haben. Darüber hinaus stellt die EIHA klar, dass nicht alle Hanfextrakte grundsätzlich als neuartig angesehen werden können, sondern nur die angereicherten und isolierten.

EIHA.org