Hanfblatt im Logo darf keine EU-Marke sein

Soft Secrets
16 Dec 2019

Cannabisblätter als Geschäfts-Signet kommt nicht für EU-Marke in Frage

Keine EU-Marke: Die italienische Franchise-Kette Cannabis Store Amsterdam darf sich Hanfblätter im Firmenlogo nicht als Unionsmarke anmelden. Das hat das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) entschieden.
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Die Produkte des Franchise-Unternehmens Cannabis Store Amsterdam enthalten weder THC noch andere psychoaktive Cannabinoide. Lediglich das nicht berauschend wirksame Cannabidiol (CBD) ist in einigen Waren der Firma enthalten. Dies gilt jedoch nicht als illegalisiertes Betäubungsmittel und darf in den meisten europäischen Regionen frei gehandelt werden. Das EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO), das seinen Sitz in Alicante (Spanien) hat, entschied nun, dass das Firmenlogo, das Hanfblätter beinhaltet, nicht als EU-Marke eingetragen werden darf.
Bildmarke verstößt gegen öffentliche Ordnung?
Die Zeitung TAZ berichtete am 12. Dezember 2019: "EUIPO hat die Registrierung abgelehnt, weil die beantragte Bildmarke gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße. Eine interne unabhängige Beschwerdestelle der Behörde bestätigte die Ablehnung. Ebenso wie nun auch das Europäische Gericht, das die für Einzelfälle zuständige erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs ist" (Quelle).
Geschäft hat mit Holland nichts zu tun
Der Cannabis Store Amsterdam kommt, anders als der Name vermuten lässt, eben nicht aus Holland - und schon gar nicht aus Amsterdam. Der niederländische Städtename steht nur Pate für die dahinterstehende Assoziation des freien Verkaufs von Cannabis.
150 Shops - mehr sind geplant
In Wirklichkeit stammt das Unternehmen aus Italien, besitzt mittlerweile etwa 150 Geschäfte in Italien, Portugal und Spanien. Die Kette vertreibt nicht nur Produkte auf CBD-Basis, sondern auch zahlreiche Lifestyle- und Merchandise-Artikel für den Cannabisfreund. Immer präsent: die Hanfblätter. Die Firma plant eine gewaltige Expansion, die unter anderem bis in die USA gehen soll. Dafür will Cannabis Store Amsterdam eine weltweit bekannte Marke etablieren, eben das Logo mit zehn Cannabisblättern. Und dieser Fall lag dem Europäischen Gericht (EuG), das in Luxemburg sitzt, zur Überprüfung vor.
Das EuG räumte ein, dass die italienische Kette keine Produkte mit berauschender Wirkung verkauft. Allerdings erwecke die Gestaltung der Bildmarke in den angesprochenen Verkehrskreisen gerade diesen Eindruck. Das stilisierte Cannabisblatt sei das „mediale Symbol“ der Droge Marihuana, also getrockneter Cannabis-Blüten.
[Quelle: TAZ, 12.12.2019]
Hier geht es zum Artikel der TAZ: https://taz.de/EU-Gericht-urteilt-zu-Hanfblatt-im-Logo/!5646058/
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