Gesetz soll Zugang zu Cannabismedizin verbessern

Soft Secrets
28 Nov 2018

Wer in Deutschland Cannabismedizin benötigt, um seine Krankheit oder Symptome zu behandeln, der hat es seit der angeblichen Gesetzesverbesserung fast noch schwerer als vorher.


Seit März 2017 darf jeder Arzt Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen. Leider hinkt dies in der Praxis, weil erstens viele Ärzte sich dem Thema gegenüber verschließen. Und zweitens ist für diejenigen, die ein Privatrezept ergattern Cannabismedizin annähernd unbezahlbar, weil Apotheken unglaubliche Aufschläge auf die medizinischen Blüten erheben.

Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme, selbst wenn ein Patient zuvor von der Bundesopiumstelle eine schwer erkämpfte Ausnahmegenehmigung erhalten hatte. Jetzt soll mit einer Anpassung, de, sogenannten Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) einiges besser werden. Wie die deutsche Apotheker-Zeitung online am 19. November 2018 berichtete, soll der Zuschlag, den Apotheker auf Mediweed erheben dürfen, neu verhandelt werden.

Auch geht es um das Genehmigungsverfahren der Krankenversicherer, die viel zu einfach und nach Gutdünken Kostenübernahmen für Patienten ablehnen dürfen. So mancher schwer kranke Patient muss deshalb den langwierigen, oft über Jahre dauernden Weg über die Sozialgerichte gehen.

Teils, ohne Erfolg zu haben. Die Willkür ist einfach viel zu präsent - und das Gesetz macht es den Verweigerern leicht. Zu guter Letzt bestehen auch für solche Patienten, die ein Rezept vom Arzt und eine Kostenzusage ihrer Krankenkasse haben, reelle Probleme: Es geht um die ständigen Lieferengpässe von medizinischem Cannabis. Kaum eine Apotheke kann jederzeit das benötigte Cannabis in ausreichender Menge an Patienten abgeben. Das alles soll sich mit dem GSAV ändern.

Die horrenden Preise der Apotheken für ein Produkt, das mit wenigen Euros in Massen hergestellt werden kann, führt unter anderem dazu, dass die Versicherer sich einem immensen Berg von Kosten gegenübersehen - und auch deshalb die Übernahme dieses Arzneimittels oft ablehnen. Die Deutsche Apotheker-Zeitung berichtet: "Da es bis heute keine Einigung gegeben hat, werden gemäß der Arzneimittelpreisverordnung das Abfassen von Cannabisblüten mit einem Zuschlag von 100 Prozent und die Weiterverarbeitung mit einem Zuschlag von 90 Prozent berechnet. Das BMG schätzt, dass durch eine Neuverhandlung des Zuschlages rund 25 Millionen eingespart werden können" (Quelle). Bleibt zu hoffen, dass sich mit dieser gesetzlichen Novelle endlich alles zum Guten wendet, wir werden auch darüber auf dem Laufenden halten.

Hier geht es zum Artikel der Apotheker-Zeitung: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/11/19/apothekenaufschlag-und-genehmigung-was-aendert-sich-beim-medizinalhanf/chapter:1?fbclid=IwAR1v2EXFujEwY-ETMyfE8c_Qh_AGhTyVB7UkLsDCap99IGoCYmCn28mH5gY

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