Dr. Grotenhermen in Nöten

Soft Secrets
02 Mar 2018

Cannabismedizin-Experte Dr. Grotenhermen wird von den Behörden schikaniert

Franjo Grotenhermen ist Mediziner und niedergelassener Arzt in Rüthen im Landkreis Soest. Dr. Grotenhermen hat sich als Arzt auf Naturheilverfahren, hier insbesondere auf Cannabis und Cannabinoide in der Medizin spezialisiert. Seit Jahr und Tag kämpft der 60-Jährige für die Etablierung der Cannabismedizin im Mainstream, hat viele Bücher und Artikel verfasst und publiziert und sehr viele politische Umwälzungen initiiert und auf den Weg gebracht. Dass im März 2017 in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz in Sachen Cannabis als Medizin verändert wurde, kann sich Dr. Grotenhermen zu einem Großteil auf seine Fahne schreiben. Jetzt wird er von den Behörden schikaniert - ihm wird damit gedroht, ihm die Zulassung zu entziehen. Nicht etwa, weil er sich als Freiheitskämpfer in Sachen Cannabis einen Namen gemacht hat. Zumindest nicht offiziell. Die Begründung lautet: Seine Behinderung - die Tatsache, dass er seinen Tag aufgrund einer chronischen Erkrankung hauptsächlich im Liegen verbringen muss - hindere ihn daran, als Arzt z. B. Reanimationen durchzuführen. Daher denke die zuständige Behörde darüber nach, ihm die Approbation zu entziehen. Außerdem laufe gegen Franjo Grotenhermen ein Verfahren, von dem er selbst aber nicht weiß, worum genau es sich handelt. Hier der Text, den Dr. Grotenhermen am 25. Februar 2018 auf seiner Internetseite veröffentlichte: "Am 15. Februar 2018 hat sich die Bezirksregierung Arnsberg postalisch bei mir gemeldet, mit der Fragestellung, ob ich angesichts meiner Erkrankung noch die gesundheitliche Eignung besitze, weiterhin als Arzt tätig sein zu dürfen. Zudem sei ein Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig. Konkret heißt es in dem Schreiben: „Sehr geehrter Herr Dr. Grotenhermen, gem. § 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe ist die Bezirksregierung die zuständige Behörde für die Durchführung u.a. der Bundesärzteordnung (BÄO). Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn nachträglich die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes weggefallen ist. Im Rahmen eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Arnsberg wurde ich auf Sie aufmerksam. So habe ich in dem im Internet veröffentlichten Infoblatt für ihre Patienten gelesen, dass Sie aufgrund ihrer eigenen schweren Erkrankung keine Kassenzulassung besitzen. Nach diesem Hinweis bin ich als zuständige Approbationsbehörde verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes noch gegeben ist. Auf den ebenfalls im Internet zu finden Bildern ist zu sehen, dass Sie offensichtlich nur noch im Liegen arbeiten können. Für mich stellt sich nun die Frage, ob und wie Sie z.B. Untersuchungen oder im Notfall Reanimationen durchführen können. Zur Aufklärung des Sachverhaltes bitte ich Sie daher um Ihre Stellungnahme.“ Angesichts der Tatsache, dass es viele behinderte Ärzte gibt, darunter auch solche mit Querschnittslähmung, die keine Reanimation (Wiederbelebung) durchführen können, und die zunehmende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik gegenüber der Diskriminierung von Behinderten bin ich auf die weitere Entwicklung gespannt. Natürlich werde ich die Leser der ACM-Mitteilungen auch auf die Hintergründe des neuen Ermittlungsverfahrens gegen mich, dessen Gründe mir bisher nicht bekannt sind, auf dem Laufenden halten." Hier geht es zur Internetseite von Franjo Grotenhermen: http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=255
S
Soft Secrets