Cannabismedizin bei der Polizei?

Soft Secrets
25 Dec 2017

Seit März 2017 ist Cannabis als Medizin in Deutschland offiziell erlaubt - jeder Arzt kann Cannabispräparate verordnen, wenn er oder sie der Ansicht ist, dass es der Genesung von einer Krankheit oder zumindest zur Linderung von Symptomen dienlich ist.


Polizei: Dürfen Beamten Cannabismedikamente einnehmen?

Arzneimittel gehören in all ihrer Vielfalt nun mal zu unserem Leben und sollen selbes verlängern oder erleichtern, wenn die Umstände es erlauben - und das muss letzten Endes für alle gelten, auch für Staatsdiener, auch für die Polizei. Jetzt ist der Fall einer Polizistin bekannt geworden, die von ihrem Arzt Cannabismedizin verschrieben bekommen soll. Die Beamtin leidet unter einer Auto-Immun-Erkrankung, und Cannabis könnte ihr helfen, das Leiden in den Griff zu bekommen oder zumindest erträglich zu machen. Weil sich die Frau nicht sicher ist, ob sie als Dienstwaffenträgerin überhaupt eine psychoaktive Medikation erhalten darf, hat sie sich an eine Anwaltskanzlei gewendet, die sich des Falles angenommen hat. Nachzulesen auf der Website "Sie hören von meinem Anwalt" (Link). Die Polizistin arbeitet zu allem Übel auch noch bei der bayerischen Polizei, was die Angelegenheit umso pikanter macht. Immerhin ist Bayern der repressivste Bundesstaat Deutschlands - eine eventuelle Legalisierung von Cannabis ist hier noch viel unwahrscheinlicher als in anderen Bundesländern der BRD. Der konsultierte Anwalt hat die Fragestellung der Polizistin zum Anlass genommen und sich beim bayerischen Innenministerium erkundigt, wie sich die Sache verhalte, und ob die Mandantin aufgrund von Cannabisarznei als dienstunfähig eingestuft werden müsse. Das Innenministerium wiederum hatte darauf den polizeiärztlichen Dienst beauftragt, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Das Ergebnis - Zitat: "Da die Hürden für die Behandlung mit cannabishaltiger Medizin sehr hoch sind, dürfte regelmäßig eine besonders ernste Erkrankung vorliegen. Diese wird häufig schon allein ein Grund dafür sein, von Dienstunfähigkeit auszugehen" (Quelle). Und: "Eine Einnahme von Cannabis kann daher Zweifel an der Dienstunfähigkeit auslösen, die durch den Polizeiarzt abzuklären wären" (ebd.). Diese Antworten lassen Raum für Interpretationen und können daher im Einzelfall ausgelegt werden. Zwar ist Cannabismedizin per se auch für Polizisten erreichbar, allerdings könnte es von Nachteil sein, seinem Dienstherren davon zu erzählen. Die Gefahr, aufgrund der zugrunde liegenden Erkrankung vom Dienst ausgeschlossen zu werden, ist latent gegeben, was es für Polizisten schwer macht, sich öffentlich zum Thema zu äußern. 

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