Zürich und Winterthur: Bis 10 Gramm sind entkriminalisiert

Soft Secrets
21 Sep 2017

Der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum eigenen Verbrauch ist in den meisten Gegenden einer juristischen


Geringe Mengen Cannabis bis 10 Gramm werden nicht mehr geahndet

Der Besitz von geringen Mengen Cannabis zum eigenen Verbrauch ist in den meisten Gegenden einer juristischen Grauzone unterlegen. Staatsanwaltschaften können ein entsprechendes Verfahren gegen Personen, die mit geringen Mengen Hanfeigenbedarfs erwischt wurden, einstellen, müssen das aber nicht tun. Dabei sind auch die "geringen Mengen" von Region zu Region unterschiedlich definiert - in Deutschland sind diese zum Beispiel von Bundesland zu Bundesland potenziell unterschiedlich. In der Schweiz hat sich in dieser Hinsicht jetzt richtig was getan. So werden künftig Erwachsene aus den Schweizer Städten Zürich und Winterthur, die mit einer maximalen Menge von 10 Gramm Cannabis von der Polizei aufgegriffen werden, nicht mehr mit einem Bußgeld rechnen müssen. Bislang wurden entsprechende "Verstöße" mit 100 Franken geahndet. Dies wird ab jetzt nicht mehr der Fall sein, wie der Schweizer Tagesanzeiger am 21. September 2017 berichtet. Die Stadtrichterämter der beiden Städte haben nämlich beschlossen, Eigenbedarfsmengen Cannabis noch nicht mal mehr mit geringen Ordnungsgeldern zu belegen und sich stattdessen das aufwendige Verfahren zu sparen. Hintergrund ist eine kürzlich gefallene Entscheidung des Bundesgerichts, das nach einem Präzendenzfall in Basel geurteilt hatte, Besitzer von geringen Mengen Cannabis nicht mehr zu verfolgen. Der Tagesanzeiger schreibt: "Die Richter urteilten in einen Fall aus Basel-Stadt. Dort erwischte die Polizei einen Mann mit 0,5 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch – und büsste ihn. Zu Unrecht, wie die Bundesrichter nun schreiben." In der Schweiz ist es so geregelt, dass geringe Mengen von Drogen, die sichtlich zur eigenen Verwendung vorgesehen sind, nicht mehr straf- bzw. ordnungsrechtlich verfolgt werden. So müssten die 10 Gramm Weed also genauso bewertet werden - womit auch eine Grenze für die geringe Menge festgelegt worden ist. Unsinnigerweise und im Gegensatz zu Deutschland ist der Besitz geringer Mengen Cannabis in der Schweiz damit straffrei - der bloße Konsum jedoch nicht. So ist es natürlich widersinnig, den Besitz von Konsummengen zu entkriminalisieren, während der Gebrauch der Substanz per se eine Straftat darstellt. Verstehe da einer die Gesetzgeber ... Lest den Artikel des Tagesanzeigers auf Hier der Link zum Artikel des Tagesanzeigers über das Urteil des Bundesgerichts: 

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