CBD-Ziggis in Deutschland verboten

Soft Secrets
26 Jul 2017

Schweizer CBD-Ziggis dürfen nicht aus dem Land gebracht werden

Eine schlechte Nachricht für alle Deutschen (und auch für Österreicher): Die zurzeit in der Schweiz boomenden CBD-Ziggis der Marke "Heimat" dürfen nur in der Schweiz besessen werden. Der deutsche Zoll hat jetzt eine offizielle Information herausgegeben, in der vor der Einfuhr der CBD-Fluppen gewarnt wird. Die Zigaretten, die in der Schweiz (außer im Tessin) seit kurzer Zeit legal über Einkaufsmärkte und andere Shops vertrieben werden (Soft Secrets berichtete), enthalten verschiedene Quantitäten des Cannabinoids Cannabidiol (CBD) und bis höchstens ein Prozent THC. Dennoch bzw. wegen dieses THC-Wertes gelten die legalen Schweizer CBD-Ziggis im angrenzenden Ausland, z. B. in Deutschland und Österreich, als illegalisierte Drogen. In einer Pressemitteilung des deutschen Zolls wird deshalb dringend davon abgeraten, diese Produkte mit über die Grenze zu nehmen. Es könnten andernfalls Geld- und Haftstrafen auf den "Schmuggler" warten. Das ist natürlich hanebüchen, weil sicherlich niemand wegen einer CBD-Zigarette hinter Gitter wandert (so er oder sie sich nichts anderes hat zu Schulden kommen lassen). Trotzdem sollte jeder, der auf Ärger mit der Staatsgewalt verzichten möchte, davon Abstand nehmen, die CBD-Zigaretten aus der Schweiz auszuführen. In der Pressemitteilung der Generalzolldirektion heißt es - Zitat: "Die Kleinverkaufspackung mit je 20 Zigaretten werden in verschiedenen Verkaufsverpackungen (grün, gelb und rot) sowie als Drehtabak angeboten. Sämtliche Sorten enthalten THC und sind damit in Deutschland ohne behördliche Genehmigung einfuhrverboten." Das hat natürlich zur Folge, dass nun auch an der Schweizer Grenze wieder vermehrt nach Drogen geschaut werden wird. In den Jahren zuvor war die Schweiz nicht unbedingt als Land für Drogentourismus bekannt, weshalb an der Grenze nur sehr selten nach Betäubungsmitteln gesucht wurde. Das war dann eher an der holländischen und tschechischen Grenze der Fall. Ab jetzt kann sich das jedoch wieder ändern - und das alles wegen ein paar Glimmstängeln, die noch nicht einmal einen Rausch herbeiführen können, weil sie verschwindend geringe Mengen an THC enthalten. Das Ganze ist also wieder ein schlechter bürokratischer Witz. Das Einfuhrverbot gilt übrigens nicht nur für die "Heimat"-Zigaretten, sondern für alle Produkte, die THC enthalten. Lest die Pressemitteilung des Zolls als PDF auf http://www.presseportal.de/download/document/433376-2017-07-24-pmhanf-zigaretten-pm-22.pdf
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