Wann geht's los mit Mediweed?

Soft Secrets
28 Feb 2017

Tritt am 1. März das neue Cannabismedizin-Gesetz in Kraft?

Die deutsche Bundesregierung hat entschieden, dass ab März das neue Gesetz über den Umgang mit Cannabismedizin in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Cannabispatienten keine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle mehr, sondern können das Medikament per Rezept vom Arzt erhalten (Soft Secrets berichtete mehrfach über diese Novelle). Deshalb fragen sich zurzeit viele Patienten, ob sie dann direkt ab dem 1. März 2017 von ihrem Arzt ein Betäubungsmittelrezept für Medizinalcannabis bekommen können. Das ist leider nicht der Fall. Die Gesetzesneuerung ist zwar von Bundestag und Bundesrat abgenickt worden. Bevor es in Kraft treten kann, wird es aber von Justiziaren des Bundespräsidialamts geprüft - anschließend wird die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst dann ist das Gesetz gültig, erst dann kann der Arzt zusammen mit seinen Patienten entsprechende Schritte einleiten. Denn es ist nicht etwa so, dass Cannabismedizin von da ab wie andere Betäubungsmittel zu Lasten der Krankenkassen einfach verschrieben werden kann. Zuvor müssen Patienten, die ein Cannabisrezept benötigen, einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme beim Krankenversicherer stellen. Was dann folgt bzw. folgen kann (evtl. Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen etc.), ist bislang nicht abzusehen. Vermutlich wird es noch bis etwa Ende März dauern, bis die Gesetzesnovelle endgültig zur Anwendung kommen kann. Ein weiterer Schritt wird dann sein, die Hausärzte vom Einsatz von Cannabismedizin zu überzeugen. In vielen Köpfen herrschen nämlich nach wie vor Unsicherheit und daraus resultierende Ablehnung vor. Müssen Hausärzte Angst haben, als "Drogenärzte" abgestempelt und missbraucht zu werden? Kann man Patienten guten Gewissens Cannabis verordnen oder zieht man damit nur Abhängige heran? Diese und ähnliche aus der Unwissenheit geborenen Fragen nähren die gängigen Vorurteile, die nun nach und nach zusammen mit den Medizinern entlarvt werden müssen. Es ist zwar schon ein guter Schritt getan, aber sicher noch ein langer Weg, bis Cannabis als Medikament in der Gesellschaft angekommen sein wird. Auf der Internetseite zum Bundesgesetzblatt kann der aktuelle Stand der Dinge abgefragt werden: https://www.bgbl.de/
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