Das kostet die Cannabistherapie

Soft Secrets
26 Jul 2016

Gebühren für Ausnahmeerlaubnis


Gebühren für Ausnahmeerlaubnis

Maximilian Plenert ist Mitarbeiter des DHV und diverser anderer Antiprohibitionsorganisationen. Auf seinem Weblog berichtet Plenert von drogenpolitischen Gegebenheiten - unter anderem davon, was es eigentlich kostet, eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle zu erhalten.

So bekommt die Bundesopiumstelle für den Verwaltungsakt 75 Euro, der begleitende Arzt, der für die Selbsttherapie nötig ist, muss privat gezahlt werden. Zu Beginn der Behandlung/Begleitung muss der Patient deshalb etwa 200 Euro zahlen (für Begleitung und den Arztbericht). Die eigentlichen Kosten kommen auf Patienten dann aber erst zu, wenn sie die Genehmigung in der Tasche haben. Denn dann muss das Apothekencannabis bezahlt werden - und das ist in der Tat teuer. Zwischen 14 und 25 Euro pro Gramm müssen auf den Tisch der Apotheke gelegt werden, damit das wertvolle Cannabis den Besitzer wechselt.

Im Rahmen der Jahres-Steuererklärung (Einkommenssteuer) kann dann der Betrag geltend gemacht werden, der als "besondere Belastung" für Medikamente ausgegeben worden ist - das gilt übrigens für alle Medikamente und auch für geleistete Zuzahlungen für andere Pharmaka etc.

Lest den erhellenden Artikel von Max Plenert auf http://www.alternative-drogenpolitik.de/2016/07/25/kosten-fuer-eine-ausnahmeerlaubnis-zum-erwerb-von-cannabis-zur-anwendung-im-rahmen-einer-medizinisch-betreuten-und-begleiteten-selbsttherapie/

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