Cannabismedizin: Kostenerstattung ab diesem Jahr?

Soft Secrets
30 Mar 2016

Über das Eigenanbau-Verhinderungsgesetz


Über das Eigenanbau-Verhinderungsgesetz

Im Sommer 2015 ging es durch die Medien: In Einzelfallentscheidungen eines Kölner Richters wurde drei Cannabispatienten aufgrund ihres Notstandes der Eigenanbau zugestanden: Das BfArM müsse dies genehmigen. Damit war das Homegrowing für Patienten aber noch nicht zulässig, inzwischen wurde Einspruch gegen das Urteil eingelegt. 

Diese drei und viele andere Hanfpatienten sind nicht imstande, die in der Apotheke verlangten Preise für das Importmarijuana aus den Niederlanden von der Firma Bedrocan in ausreichender Menge zu bezahlen. Außerdem können die Apotheken nicht regelmäßig genügend Marijuana importieren. Derzeit sind Cannabis-Patienten praktisch immer unzureichend versorgt und zudem schnell finanziell ruiniert. Dies sei ein begründeter Notstand, um einen Eigenanbau in Einzelfallentscheidungen genehmigen zu müssen. Voraussetzung sei ein sicherer Anbau und Umgang mit dem Marijuana. Von fünf klagenden Patienten gewannen drei ihren Prozess. Dies war ein Meilenstein, selbst wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Es war im Februar 2015, als unsere Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler, Tochter eines Hopfenbauern, die Erleuchtung heimsuchte: „Bei gerechtfertigter medizinischer Notwendigkeit müsse die Krankenkasse die Kosten für die Cannabismedizin übernehmen.“ Hatte die Dame vielleicht selber gerade einen gedampft, um ihre Hirnfrequenz hochzutakten? Vielleicht nicht ganz: Es handelt sich eher um eine Fortführung des Taktierens in der Cannabisfrage. Aufgrund einiger Richtersprüche und des öffentlichen Drucks muss man im Drogenkrieg ein paar Schlachten aufgeben, aber gibt damit noch lange nicht den War on Drugs auf!

Auf den Punkt: Drei Patienten erhielten die richterliche Zusage. Dieses Urteil wird derzeit angefochten. Der Beweggrund des Richters, diese Zusage zu erteilen, war der gerechtfertigte Notstand. Wenn die Kassen die Cannabismedizin allerdings zahlen würden, gäbe es diesen Beweggrund nicht, und das Urteil könnte zerrissen werden. Deshalb wurde schnell ein „Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“ in Form von „Kassenübernahme für Cannabismedizin“ gebastelt, und schon stehen die Patienten wieder in der Apotheke.


Den eigentlichen Anstoß zu diesem Artikel lieferte die geplante Deutsche Cannabisagentur, mit der in Deutschland für die Versorgung deutscher Apotheken Cannabis für medizinische Zwecke angebaut werden soll. Ab dem dritten Quartal 2016 soll Cannabismedizin durch die Kassen erstattet werden. Dies gilt für Dronabinol, Sativex und auch für Marijuanablüten. Die Ärzte sollen die Hanfmedizin dann sogar per BtM-Rezept verschreiben dürfen. Immerhin könnten sogar Patienten ohne Schwarzmarkterfahrung und ohne bürokratischen Akt testen, ob es ihnen hilft. Derzeit muss der vorgelegte Gesetzesentwurf aber noch geprüft werden, eine Entscheidung wird fürs zweite Quartal angestrebt, dann könnte vieles einfacher werden. Es ist also noch nicht durch.

Die geplante Deutsche Cannabisagentur soll ermitteln, wie hoch der Bedarf an medizinischem Marijuana ist. Die Auflagen für die Anbaulizenzen werden gewiss hoch sein, und niemand hat das Recht, eine solche Lizenz zu erhalten. Die würde vermutlich eher an erfahrene Unternehmen gehen, die in anderen Ländern bereits Medizinalhanf anbauen.

Es ist natürlich toll, dass die in der Apotheke derzeit ungenügend vorhandene Cannabismedizin nun durch die Krankenkassen erstattet werden soll. Jedoch sollte die Situation nüchtern betrachtet werden: In Österreich wird in vielen Fällen Dronabinol bereits durch die Kassen erstattet, Sativex jedoch nur bei sehr wenigen Krankheitsbildern. Ein deutscher Arzt kann per BtM-Rezept Medikamente verschreiben, selbst wenn die Pharmaka nicht für das jeweilige Krankheitsbild angedacht sind. Der Arzt hat einen Handlungsspielraum. Manchmal müssen die Krankenkassen die verschriebenen Medikamente jedoch nicht zahlen, nämlich dann, wenn diese nicht für das jeweilige Krankheitsbild zugelassen sind. Selbst wenn die deutschen Apotheken reichlich Medizin vorrätig haben, muss der Patient immer noch das passende Krankheitsbild vorweisen und einen mitwirkenden Arzt finden.

Wenn, laut Beobachtungen in anderen Ländern, 0,1 bis ein Prozent der Bevölkerung bei legaler Verfügbarkeit auf Cannabismedizin zurückgreifen, dann wären das für Deutschland etwa 80.000 bis 800.000 Menschen. Von diesen möglichen Profiteuren konsumieren derzeit rund 500 Leute Medizinalhanfblüten und einige Tausend standardisierte Fertigarzneiprodukte. Das bedeutet, dass nur ein bis zehn Prozent der möglichen Betroffenen derzeit überhaupt versorgt werden – und das zudem noch ungenügend. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dies ab dem dritten Quartal 2016 nicht grundsätzlich anders aussehen: Selbst wenn unsere Politiker es wollen würden, gäbe es derzeit innerhalb der EU keine genügenden Importquellen. Und die Erzeugung ausreichender Mengen innerhalb Deutschlands würde aufgrund rechtlicher Hürden und Genehmigungsverfahren viele Monate dauern.

Die Vermutung liegt nahe, dass Medizinalhanfblüten zuerst allerhöchstens für wenige schwerwiegende Erkrankungen durch die Kassen erstattet werden. Vielleicht sichert sich auch die Pharmaindustrie den Absatzmarkt, um mit der Standardisierung von Hanfmedikamenten Kasse zu machen. Dass Patienten durch isolierte Wirkstoffe in der Regel weniger Nutzen erfahren als durch das breite Wirkstoffspektrum der Hanfpflanze, ist dann gewiss sogar gewollt, um Cannabismedizin besser schlecht machen zu können. Weiterhin muss der Patient selbst immer noch einen mitwirkenden Arzt finden, der nicht von gefährlichem Rauschgift faselt und einen Drogenentzug empfiehlt.


Trotzdem ist es ein riesengroßer Schritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Pflanze Cannabis. Aber unsere Gegner spielen auf Zeit, weil sie hoffen, dass die derzeitige Situation abebben wird. Dann werden sie alle Hoffnungen einstampfen, um wie zuvor alle paar Jahre repressiver zu werden. Das ist den Hippies in den USA passiert, und auch in Deutschland glaubten viele in den 90er-Jahren an eine Legalisierung innerhalb von Jahren. Wir dürfen jetzt nicht schlafen, sondern müssen mit noch mehr Kraft weitermachen: Wer denkt, dass es jetzt durch ist und man den Rest der Sache entspannt vom Sofa aus verfolgen kann, der wird nicht einmal das bislang Erreichte verteidigen!

Die Kölner Einzelfallentscheidungen und das „Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“ sind bereits große strategische Siege und sollten auch als solche angesehen werden: Es handelt sich jedoch nur um Einzelschlachten im War on Drugs. Jetzt kann viel mehr erreicht werden!

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