Kein Cannabis für Bayern

Soft Secrets
25 Jan 2016

Gericht weist Volksbegehren ab


Gericht weist Volksbegehren ab

Das Volksbegehren "Ja zur Legalisierung von Cannabis in Bayern" ist vorläufig gescheitert. Wie wir vor wenigen Tagen berichteten, hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Eingabe zu befinden- und sprach ein klares Nein für ein neues Hanfgesetz in Bayern. Da halfen auch nicht die 27000 Unterstützer, die das Volksbegehren unterschrieben hatten, denn es gebe, so das Gericht, keine gesetzliche Grundlage, um das Vorhaben umzusetzen. Immerhin aber war wieder einmal eine öffentliche Instanz damit beschäftigt, sich die derzeit aktuelle Cannabis- und Drogenpolitik durch den Kopf gehen zu lassen.

Wie die Deutsche Apotheker-Zeitung berichtet, begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung mit dem Faktum, dass die Bundesländer nicht über Gesetze bestimmen dürfen, die auf Bundesebene bereits als abgeschlossen gelten. Die Änderung der Cannabispolitik bedinge ein Eingreifen in diverse Gesetze, zum Beispiel ins Betäubungsmittel, Arzneimittel-, Jugend- und Strafrecht.

So sei es nicht möglich, das Bundesrecht, das beispielsweise für den Umgang mit Cannabis gilt, für ein einzelnes Land zu verändern. Nicht ins Gewicht fiel dabei, dass genau das in den USA der Fall ist: Dort haben sich die Bundesstaaten, die Cannabis bereits legalisiert haben, über das Bundesrecht gestellt und die Gesetze entsprechend angepasst.

Für Deutschland ist das also noch definitiv Zukunftsmusik - ein erster Versuch ist den Initiatoren aber hoch anzurechnen.

Lest den Artikel der Apotheker-Zeitung auf https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/01/21/bayerisches-hanfgesetz-gescheitert-br

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