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22 Jul 2014

Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Klage von Cannabispatienten wegen Eigenanbaus


Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Klage von Cannabispatienten wegen Eigenanbaus

Die fünf Cannabispatienten, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland / die Bundsopiumstelle eingereicht haben, weil deren Antrag auf Eigenanbau ihrer Medizin abgewiesen worden war, haben heute am Verwaltungsgricht Köln ihr Urteil entgegengenommen. In drei Fällen muss nun die Opiumstelle neu befinden, zwei Fälle wurden vorerst abgewiesen.

Hier die Pressemitteilung des Gerichts:

Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln im Anschluss an die mündliche
Verhandlung vom 8. Juli 2014 in fünf Verfahren, in denen die Kläger gegenüber
dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die
Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu
therapeutischen Zwecken selbst anzubauen, die Urteile verkündet. In drei der
fünf Verfahren hat das Gericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut
zu entscheiden; in den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.
Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum
Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu
therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und
verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen
können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen
übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis
hatte das BfArM jedoch abgelehnt.
Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend
Erfolg. Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die
Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und
individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen
gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter
auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die
genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. In
einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter
gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In
einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht
alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das
Gericht diese beiden Klagen ab.
Im Verfahren 7 K 5203/10 kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats nach
dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.
In den übrigen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Berufung gegen die
Urteile wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Sie kann innerhalb
eines Monats nach Zustellung der Urteile beim Oberverwaltungsgericht in
Münster eingelegt werden.
Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12
Abweisendes Urteil (Wohnsituation): 7 K 4020/12
Abweisendes Urteil (Behandlungsalternativen): 7 K 5203/10
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