Relegalisierung in absehbarer Zeit?

Exitable
17 Apr 2014

Professor Dr. Lorenz Böllinger ist einer der deutschen Strafrechtsprofessoren, er ist jedoch für Repressionsverfolgte eine der entscheidenden Persönlichkeiten und hat ab November 2013 in deutschen Medien verstärkt von sich hören lassen. Herr Böllinger hat eine Resolution an den deutschen Bundestag aufgesetzt, in der er erklärt, dass die deutsche Drogenpolitik ihre Absicht, Drogenprobleme zu lindern, verfehlt, da sie häufig erst das entscheidende Problem darstellt oder jedoch Hilfsmaßnahmen erheblich erschwert. So wird in der Deutschen Richterzeitung 01/2014 zur Thematik erklärt: „90 bis 95 Prozent der Konsumenten illegaler Drogen leben ein normales Leben und bleiben - selbst bei Abhängigkeit - sozial integriert." Wenn zudem erwähnt werden kann, dass durch Drogengebrauch keine Fremdgefährdung stattfindet, dann ist es unverhältnismäßig, den Bürgern einige Rauschmittel zu erlauben und andere, teils erheblich weniger gefährliche, zu verbieten.


Professor Dr. Lorenz Böllinger ist einer der deutschen Strafrechtsprofessoren, er ist jedoch für Repressionsverfolgte eine der entscheidenden Persönlichkeiten und hat ab November 2013 in deutschen Medien verstärkt von sich hören lassen. Herr Böllinger hat eine Resolution an den deutschen Bundestag aufgesetzt, in der er erklärt, dass die deutsche Drogenpolitik ihre Absicht, Drogenprobleme zu lindern, verfehlt, da sie häufig erst das entscheidende Problem darstellt oder jedoch Hilfsmaßnahmen erheblich erschwert. So wird in der Deutschen Richterzeitung 01/2014 zur Thematik erklärt: „90 bis 95 Prozent der Konsumenten illegaler Drogen leben ein normales Leben und bleiben - selbst bei Abhängigkeit - sozial integriert." Wenn zudem erwähnt werden kann, dass durch Drogengebrauch keine Fremdgefährdung stattfindet, dann ist es unverhältnismäßig, den Bürgern einige Rauschmittel zu erlauben und andere, teils erheblich weniger gefährliche, zu verbieten.

Professor Dr. Lorenz Böllinger ist einer der deutschen Strafrechtsprofessoren, er ist jedoch für Repressionsverfolgte eine der entscheidenden Persönlichkeiten und hat ab November 2013 in deutschen Medien verstärkt von sich hören lassen. Herr Böllinger hat eine Resolution an den deutschen Bundestag aufgesetzt, in der er erklärt, dass die deutsche Drogenpolitik ihre Absicht, Drogenprobleme zu lindern, verfehlt, da sie häufig erst das entscheidende Problem darstellt oder jedoch Hilfsmaßnahmen erheblich erschwert. So wird in der Deutschen Richterzeitung 01/2014 zur Thematik erklärt: „90 bis 95 Prozent der Konsumenten illegaler Drogen leben ein normales Leben und bleiben – selbst bei Abhängigkeit – sozial integriert.“ Wenn zudem erwähnt werden kann, dass durch Drogengebrauch keine Fremdgefährdung stattfindet, dann ist es unverhältnismäßig, den Bürgern einige Rauschmittel zu erlauben und andere, teils erheblich weniger gefährliche, zu verbieten.

Würde damit der Drogenkonsum signifikant eingeschränkt werden, wäre dieses Verhalten bedingt begründbar. Jedoch werden trotz immer schärferer Drogenverbote weltweit mehr Drogen als jemals zuvor konsumiert, und die Lebensqualität vieler Konsumenten leidet in erster Linie unter diesen unsinnigen Verboten. Warum ist diese jetzt eingereichte Resolution deutscher Strafrechtsprofessoren so wichtig, warum könnte sie den Wendepunkt bedeuten? Es müsste doch eigentlich an uns Konsumenten liegen, für unser Recht einzutreten. Aber wie werden wir durch die Entscheidungsträger gesehen? Grower und Dealer sind gewissenlose Kriminelle, die in böswilliger Weise anderen Menschen und dem Staat massiv schaden. Somit ist es richtig, sie zu bestrafen, auch wenn dies Kosten verursacht. Und Konsumenten sind suchtkranke Menschen, die der Realität entfremdet sind, denen unbedingt geholfen werden muss. Treten diese Personengruppen an die Regierenden heran, warum sollten diese dann etwas verändern? Die Regierenden sehen im Konsum kriminalisierter Drogen, in dessen Erzeugung und dessen Handel Probleme, die sie durch Verbote beseitigen wollen, und genau das jetzt zu legalisieren, würde doch das angebliche Problem nach ihrer Sichtweise nicht lösen. Als die eigentlichen Betroffenen oder auch Opfer der Prohibition befinden wir uns doch gar nicht in der Position, für uns Partei zu ergreifen, da wir nicht gehört werden. Aber wenn wir uns bekennen, werden wir möglicherweise noch massiver verfolgt und benachteiligt. 

Wenn es sich jedoch um die angesehensten Personen unseres Landes handelt, die sich zudem mit der Thematik als deutsche Strafrechtsprofessoren gut auskennen, dann werden diese Menschen als mündig wahrgenommen, es wird sich mit ihren Aussagen befasst. Auch wenn der DHV durch Georg Wurth eine Million Euro bei der Millionärswahl gewonnen hat und diese in Legalisierungsarbeit steckt, so steht diese Organisation doch als Personenkreis vor unserer Politik, der aus Höflichkeit und zur Wahrung der Öffentlichkeit ein paar abweisende Antworten erhält, um auf die Kritik an verfehlter Politik nicht weiter einzugehen. Professor Dr. Lorenz Böllinger ist vermutlich nicht persönlich durch die Prohibition betroffen und als Strafrechtsprofessor wird ihm durch die Politik die Aufgabe zuteil, die Prohibition zu vollstrecken. Wenn jetzt aber diese Experten außerhalb des Betroffenenkreises die Prohibitionspolitik in Frage stellen und dieses stichhaltig begründen können, dann wirkt diese Initiative von außen möglicherweise mit viel mehr Effektivität. Es scheint in der Geschichte immer wieder so zu sein, dass die verfolgten und benachteiligten Minderheiten einfach nicht dazu in der Lage sind, für sich Partei zu ergreifen, um den Missstand zu beenden, da sie für den Versuch noch massiver verfolgt werden. Es scheint so zu sein, dass die Initialzündung von außen kommen muss. Würde der DHV genau die gleiche Resolution an den Bundestag richten, würde er mit einer Höflichkeitsantwort abgewiesen werden, wobei Professor Dr. Lorenz Böllinger mit einem Schriftstück, das von über 120 deutschen Strafrechtsprofessoren unterzeichnet wurde, möglicherweise erreicht, dass die deutsche Prohibitionspolitik überdacht und angepasst wird. In dieser Resolution, die dem Bundestag jetzt vorliegt, geht es nicht allein um die Relegalisierung von Marijuana, sondern um die komplette Anpassung oder sogar Abschaffung der gescheiterten Verbotspolitik für derzeit kriminalisierte Rauschmittel. Wenn 25 oder sogar nur 20 Prozent der Stimmberechtigten im Bundestag zustimmen, muss das gesamte BtmG neu überdacht werden, um zu prüfen, ob es in dieser Form, in der es seit Jahrzehnten versagt und die Lebensqualität der Betroffenen in der Regel schlimmer macht, bestehen bleiben kann oder grundlegend geändert und angepasst werden muss. Sollten sich die Stimmberechtigten für die Neubeurteilung des BtmG entscheiden, werden gewiss noch Jahre vergehen, aber dann könnte Marijuana auch in Deutschland relegalisiert werden!

E
Exitable