Faserhanf ist Lebensmittel
Lebensmittel auf Faserhanfbasis fallen nicht unters BtmG
Lebensmittel auf Faserhanfbasis fallen nicht unters BtmG
Lebensmittel auf Basis von Faserhanfblüten sind kein Gegenstand des Betäubungsmittelgesetzes. Das hat jetzt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Lands Nordrhein-Westfalen bestätigt. Grund für die Explikation ist ein Gutachten, dass das Unternehmen Hanf-Zeit aus Höxter beim Land in Aufrag gegeben hatte, weil Hanf-Zeit ebenjene Nahrungsmittel aus Hanf produziert und vertreibt. "Lebensmittel aus oder mit Blättern und Blüten von Nutzhanf [sind] aus der Geltung des BtMG ausgenommen und unterliegen den lebensmittelrechtlichen Vorschriften", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums. Damit ist klar, dass die Produkte des Unternehmens absolut unbedenklich sind und nicht in der Lage, einen wie auch immer gearteten Rausch zu provozieren.
Einen Artikel hierzu findet ihr im deutschen Hanfjournal auf http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2013/156_maerz/s25_0313_ein_sie_fuer_den_hanf.php