Wie lange noch? Eigenanbau für Cannabispatienten

Soft Secrets
22 Jun 2017

Eigenanbau hilft Schmerzpatienten, sich zu therapieren

Frank-Josef Ackerman aus dem hessischen Rodgau ist einer der beiden einzigen Cannabispatienten, die es vor der Gültigkeit des neuen Cannabismedizin-Gesetzes geschafft haben, eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau seiner Medizin gerichtlich zu erwirken. Er leidet unter einer Gelenkerkrankung namens Polyarthrose und hatte es als einer von zwei Patienten geschafft, sich das Recht auf den Anbau seiner Pflanzen zu erstreiten. Doch damit ist Ende Juni Schluss. Seit Einführung der Gesetzesnovelle zur "Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" am 10. März dieses Jahres (Soft Secrets berichtete mehrfach) hat sich nun auch für Patienten wie Frank-Josef Ackermann alles verändert - zumindest ab demnächst. Denn nun verfallen ab 30. Juni alle Ausnahmegenehmigungen von der deutschen Bundesopiumstelle; sowohl jene für den Erwerb von Cannabisblüten für den medizinischen Bedarf wie auch jene, die zweimal zum Eigenanbau vergeben wurden. Ausnahmeerlaubnisse verfallen Das geänderte Gesetz sieht vor, dass ab jetzt alle Patienten ihre Cannabismedizin über den Haus- oder Facharzt per BTM-Rezept beziehen können, weshalb Ausnahmeerlaubnisse zum Anbau und zum Kauf von Marijuana aus der Apotheke ihre Gültigkeit verlieren. Damit steht auch Frank-Josef Ackermann vor einem Problem, wie die Frankfurter Neue Presse jetzt berichtete. Denn erstens tun sich die Krankenversicherer bis dato eher schwer damit, Zusagen zur Kostenübernahme von Cannabismedizin zu erteilen, und zweitens sind Blüten aus der Apotheke nun für Privatzahler in vielen Fällen doppelt so teuer wie vorher. Der Anbau des Cannabis in den eigenen vier Wänden ist dann auch nicht mehr legitimiert, was für Patienten wie Ackermann zu einer wahren Kostenexplosion führen könnte, sollte die Krankenkasse sich weigern, dessen Arzneimittel zu bezahlen. Eigenanbau wird wieder Thema Das neue Gesetz war eigentlich installiert worden, um zu unterbinden, dass Patienten sich vor den Gerichten das Recht auf den Anbau erstreiten. Dieses von der Regierung gesetzte (jedoch so nie kommunizierte) Ziel ist nun durch die schwammige Gesetzeslage geradezu konterkariert worden. Es fehlt an einem definitiven Katalog von Indikationen, bei denen Ärzte Cannabis verschreiben dürfen, ohne von den Versicherern in Regress genommen zu werden. Durch die zahlreichen Probleme, die vor allem von den Krankenkassen, aber auch von manchen Ärzten ausgehen, werden die Patienten dann künftig doch wieder um den Eigenanbau kämpfen. Das Gesetz hat also in dieser Hinsicht nicht viel gebracht, wenn es jetzt nicht nachgebessert und konkretisiert wird. Lest den Artikel der Frankfurter Neuen Presse auf http://www.fnp.de/rhein-main/bdquo-Cannabis-hat-mich-gerettet-ldquo;art801,2681494
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