Strafverfahren gegen Grower eingestellt

Soft Secrets
16 Dec 2013

Cannabispatient muss nicht wegen Anbaus vor Gericht


Cannabispatient muss nicht wegen Anbaus vor Gericht

So macht es Spaß: Ein Cannabispatient, der auf die Medikation mit Cannabisblüten aus der Apotheke angewiesen ist, wird nun doch nicht die Ärgernisse eines Strafverfahrens über sich ergehen lassen müssen. Das berichtet der IACM in seinen aktuellen Nachrichten vom 14. Dezember dieses Jahres. Demnach kann der betreffende Patient "sich diese Cannabisblüten in dem nötigen Umfang allerdings nicht leisten (...)", deshalb habe "er Cannabispflanzen in seiner Wohnung angebaut. Diese wurden im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung beschlagnahmt. Einige Monate später wurde das Verfahren eingestellt, "weil die Schuld des Angeklagten als zu gering anzusehen" ist (Geschäftszeichen beim Strafprozessgericht Kirchhain: 12 Ds - 2 Js 14290/11)."

Lest den Artikel dazu auf den Seiten der IACM auf http://www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=142#1

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