Richter Müller und das Verfassungsgericht

Soft Secrets
25 Sep 2019

Andreas Müller ruft das Verfassungsgericht an

Fälle fürs Verfassungsgericht: Am Mittwoch, den 18.09.2019, verhandelte Richter Andreas Müller am Amtsgericht Bernau drei Fälle wegen Cannabisbesitzes. Wie bekannt ist, stuft Müller das Cannabisverbot als verfassungswidrig ein. Deshalb entschied Andreas Müller, zwei der drei Fälle vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. Es soll geprüft werden, inwiefern die Verbotspolitik in Sachen Cannabis rechtmäßig sein kann.
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Richtervorlage fürs Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht muss nun im Rahmen dieses Normenkontrollantrags - auch "Richtervorlage" genannt - darüber befinden, ob die Bestrafung wegen Cannabisbesitzes in geringer Menge mit der Verfassung vereinbar ist.
Video online
Der Deutsche Hanfverband hat am 19. September ein Video dazu veröffentlicht: https://www.youtube.com/watch?v=rmgrYjAV36o&t=58s
Gesetz muss verhältnismäßig sein
"Ein Gesetz muss verhältnismäßig sein", sagte Müller im Interview gegenüber der Presse. "Dieses Gesetz war nie geeignet, den Cannabisumgang auf irgendeine Weise zu reduzieren. (...) Die Eingriffe in die Freiheit können nicht mehr Bestandteil dieser Rechtsnorm sein." Damit gab Andreas Müller ein klares Statement zum Cannabisverbot ab, seit Jahren kämpft der Richter schon gegen die Hanfprohibition. Jetzt soll das Verfassungsgericht entscheiden, was verhältnismäßig ist - und was nicht.
Zweiter Versuch, das Verfassungsgericht einzuschalten
Bereits 2002 hatte Müller das Verfassungsgericht angerufen und um Prüfung des Sachverhalts gebeten. Damals hatten die zuständigen Richter entschieden, dass von Cannabis eine Gefahr ausgehe und deshalb gegen Andreas Müllers Vorstoß gestimmt.
Strafrecht ist der falsche Weg
Es könne nicht sein, dass Menschen ins Gefängnis kommen, weil sie Cannabis als Genussmittel verwenden. Andreas Müller spricht von einer "Hexenjagd", die in Deutschland getrieben wird. Und das, "während man in anderen Ländern dieser Welt frei kiffen kann", wie Müller zur Pressekonferenz sagte. Strafrecht sei der falsche Weg, wenn es um Hanfkonsum geht. "Der einzige Weg geht über Gesundheitsschutz". In einem weiteren Video des DHV, den News des Hanfverbands, wird der Sachverhalt abermals dargelegt: [embed]https://www.youtube.com/watch?v=kQCv-dXDMEQ&t=153s[/embed]  
Das Muster der "Richtervorlage" kann beim Deutschen Hanfverband eingesehen und heruntergeladen werden.
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