Repressions-Perversionen… und der Wandel der Zeit

Soft Secrets
25 Sep 2018

Handlungen ohne Fremdschädigungen können durchaus dem ein oder anderen missfallen. Sie dürfen deswegen aber wohl kaum unter Strafe gestellt werden, da es um die Wahrung der maximalen Freiräume der Bürger geht. Das und ähnliches könnte man als aufmerksamer Schüler zumindest im Unterricht verstanden haben. Viele waren bereits schockiert, wenn sie dann mit der „anderen Realität“ innerhalb unserer „freien Welt“ konfrontiert wurden, in der z.B. Cannabiskonsum in Deutschland legal ist, die damit verbundenen Handlungen jedoch fast immer als Vergehen geahndet werden können. Aufgrund der „Ersatzstrafen“, wie Führerscheinentzügen und Benachteiligungen in der Bildungs- und Arbeitswelt, ist in dieser „anderen Realität“ auch der ausschließliche Konsum mit Konsequenzen verbunden.


Wir werden also für den Marijuanakonsum bestraft, obwohl wir damit andere Personen nicht schädigen. Mit etwas Glück dürfen wir bald büßen und müssen im Ablasshandel der Marlene Mortler nur noch ein paar Scheinchen, nicht aber ein paar Scheine für den Anwalt verschmerzen. Ausgerechnet diese Person, die uns mündige Bürger lieber als unmündig in privaten Angelegenheiten – zu „unserem eigenen Schutz“ – bevormunden lassen möchte, bringt das „Bußenmodell“ auf den Tisch (siehe dazu auch unsere News auf Seite 8). Seit Jahren gibt es immer mehr Ermittlungsverfahren wegen Konsumhandlungen, die eben nicht automatisch aufgrund der Geringe-Menge-Regelung eingestellt werden. Es sind im Jahr 2016 bereits über 300.000 gewesen, jeder Cannabisraucher, der überführt wird, schönt die Polizeistatistik. Es behindert jedoch die Polizeiarbeit, wenn Statistiken geschönt werden, womit geringfügige Konsumhandlungen Erwachsener, die nicht jugendgefährdend auffielen, künftig wie Falschparken mit einer Buße belegt werden sollen. Beamte kontrollieren Personen, finden nicht genug und lassen sich für ihre Mühe noch bezahlen. Noch besser kann der Staat seine Kosten nicht outsourcen. Wie aber kommt ausgerechnet Marlene Mortler auf diese Idee, die zumindest für das Konsumentenleben eine erhebliche Verbesserung darstellen würde?

Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht, die am 27. Juni diskutiert werden, Ergebnisse hier noch unbekannt. Die FDP will erst einmal Cannabis-Modellprojekte für Konsumhandlungen ermöglichen, die Linke möchte als nächsten Schritt Konsumhandlungen aus der Strafverfolgung lösen, wobei das Bündnis 90/Die Grünen Cannabis direkt aus dem BtMG streichen und kontrollieren will. Als hätten sich alle drei Parteien heimlich abgestimmt, hat jede ihren eigenen Ansatz nach dem Motto: ein kleiner, mittlerer oder großer Schritt nach vorne, womit die Chance steigt, dass wenigstens irgendetwas passiert. Wenn so unterschiedliche Parteien in eine Richtung arbeiten und sich nicht gegenseitig an den Karren fahren, können wir guter Hoffnung sein, dass nach dem Cannabis-Medizin-Gesetz zügig weitere entscheidende „Auflockerungen“ des Cannabisverbots folgen. Genau in diesem Zuge hat Marlene Mortler das Bußenmodell als Idee eingebracht. Vermutlich deswegen, um höchstens einen möglichst kleinen Schritt in die richtige Richtung zu müssen.

Es gab zwei weitere Ereignisse mit Tragweite. Zunächst haben sich die Justizminister aller Bundesländer am 7. Juni in Eisenach getroffen. Ein Thema war die Geringe-Menge-Regelung. Die Justizminister haben sich darauf verständigt, der Gesetzgebung zu empfehlen, die maximale Marijuanamenge auf sechs Gramm festzulegen (siehe ebenfalls unsere News auf Seite 8). Die schlaueste Entscheidung wäre aber die komplette Regulierung mit einem legalen Markt. Das zweite tragende Ereignis ist das „40th ECDD meeting“ unter dem Dach der WHO, die sich innerhalb der UNO befindet. Eigentlich jedes Land der Welt hat die Single Convention of Narcotic Drugs unterzeichnet und sich damit verpflichtet, auch die Produktion, Verarbeitung und den Handel von Marijuana zu verbieten. Die Auslegung der Single Convention würde jedoch ermöglichen, den Konsum, Eigenanbau und damit auch CSCs wie in Spanien zu tolerieren. Selbst die niederländischen Coffeeshops lassen sich mit der Single Convention irgendwie vereinbaren, wobei mehrere Regionen der Welt sich inzwischen nicht mehr an die Verträge halten. Mit diesem ECDD-Meeting wurde erstmalig empfohlen, Cannabis in der Anlage zu ändern und die Repression damit zu lockern. Das hat auch eine potenzielle Signalwirkung an die UNO, die damit hoffentlich innerhalb von 12 Monaten Cannabis aus der Single Convention streicht oder anders einstuft.

All das sind nichts weiter als Vorschläge, die mit einer Ausnahme alle in die richtige Richtung gehen. Wir müssten eigentlich jetzt mit allen Aktiven auf die Straßen gehen und politischen Druck erzeugen, dass bei einer auf Bundesebene festgelegten geringen Menge diese zugleich eine Freimenge wird, die den Betroffenen nicht einmal mehr konfisziert werden darf. Damit wäre auch dieser Vorschlag in unserem Sinne. Insgesamt kann trotz dieser Ungewissheit, ob irgendetwas davon letztendlich auch umgesetzt wird, erklärt werden: Cannabis ist inzwischen ein Thema, welches auf den höchsten Ebenen positiv diskutiert wird. Genau deswegen muss es in unserem Sinne weitergehen. Wenn nicht jetzt direkt, dann aber dennoch in absehbarer Zeit. Robert B.

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