Rausch ist verfassungskonform
Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger im Spiegel-Interview
Strafrechtsprofessor Lorenz Böllinger im Spiegel-Interview
Der deutsche Professor für Strafrecht, Dr. Lorenz Böllinger aus Bremen, war in den vergangenen zwei Jahren häufiger in den Medien. Er macht sich für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes stark und begründet sein Engagement mit dem Gesetz und der Verfassung. Jeder Mensch habe ein Recht auf Rausch, erklärt Böllinger immer wieder, weil im deutschen Grundgesetz festgehalten ist, dass jeder das verbriefte Recht auf Selbstschädigung hat (wobei wir uns einig sind, dass Cannabis kaum schädigende Wirkungen hat). Professor Böllinger hatte vor Monaten eine Resolution eingereicht, in der er zusammen mit über hundert Kollegen fordert, das Betäubungsmittelgesetz zu überarbeiten und zu verändern.
Jetzt ist Böllinger erneut in einem Interview mit dem Spiegel zu Wort gekommen - und er wiederholt seine Argumente, gegen die niemand etwas sagen kann, wie zum Beispiel, dass die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten erst deren Leid begründe, ab er auch, dass Konsumenten, die durch eine Regulation geschützt werden, weniger von gesundheitlichen Gefahren betroffen sind. Erst durch eine Freigabe und gesetzliche Unterstützung könne ein Jugendschutz gewährleistet werden.
Lest das ganze erhellende Gespräch auf http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-strafrechtler-lorenz-boellinger-fordert-legalisierung-a-1038647.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=http://t.co/wC2TbZ8HOt