Petition für Patienten

Soft Secrets
10 Jun 2015

Cannabis als Medizin


Cannabis als Medizin

Bereits im Frühjahr 2014 hatte Dr. Franjo Grotenhermen seine „Cannabis als Medizin“-Petition 52664 nicht nur formuliert, sondern im Deutschen Bundestag als Onlinepetition gestartet. Gewisse Auffälligkeiten erschwerten es, in nur vier Wochen das Quorum von 50.000 Stimmen für eine öffentliche Anhörung zu erreichen. Die Petition ging erst nach der Hanfparade online, auf dieser hätte man bereits sehr gut Unterschriften sammeln können. Zudem konnten offline per Unterschriftenlisten weitere Stimmen gesammelt werden, und dies war vielen, selbst den Organisatoren der Petition, erst unklar.

Dr. Franjo Grotenhermen, Treffen für Unterschriftensammler, November 2014

Mehrere Personen hatten im Bundestag angerufen und erfragt, ob für die postalisch zugestellten Unterschriften der Tag des Eintreffens oder der Poststempel ausschlaggebend ist und übereinstimmend die Antwort erhalten, der Poststempel sei entscheidend. Dies war nicht so und deswegen gingen vermutlich mehrere Hundert bis wenige Tausend Stimmen verloren. Vermutlich werden Petenten vorsätzlich nicht hinreichend informiert und keine FAQ eingerichtet, der alles zu entnehmen wäre. Wir alle haben 33- bis 34.000 Stimmen erreicht, Herr Grotenhermen erbat, dennoch öffentlich gehört zu werden und dies wurde bewilligt. Die Anhörung fand am 23.

Herr Grotenhermen hat chronische Gesundheits-probleme und kann Veranstaltungen nicht mit Sicherheit besuchen, sondern nur bei entsprechender Verfassung, er war im Bundestag dennoch zugegen, zur Vorsicht hatte Herr Huber das Anliegen stellvertretend geschildert und Herr Grotenhermen hat nur fachlich ergänzt. Herr Huber erklärte, dass Cannabis als Arzneimittel erwiesenerweise wirksam ist, hier jedoch nicht für jeden Anwendungsbereich bereits umfassende Studien vorliegen würden. Dies wäre aber auch bei anderen Medikamenten häufig nicht der Fall, die dennoch verschrieben werden, wenn es im Einzelfall Sinn machen würde. Dies wäre in Deutschland für 100.000 bis 1.000.000 Menschen der Fall. Diese müssen jedoch hohe Hürden nehmen: Jedes andere möglicherweise wirkende Medikament müsse erst getestet werden und nur, wenn diese nicht genügend wirken und nur Cannabis besser wirkt, darf das Gras auch verschrieben werden. Gefordert wird nicht allein eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Cannabisarznei, gefordert wird zudem eine Vereinfachung des Zugangs zu Cannabismedizin, und das auch dann, wenn es nur gleichgut wie andere Medikamente wirkt. Andere Medikamente weisen häufig ein erheblich größeres Gefahrenpotenzial als Cannabismedizin auf.

Alles in allem ist die derzeitige „Lösung“ der Problematik keine Lösung für den Großteil der Patienten, die zum einen meist keinen mitwirkenden Arzt finden, um die Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu beantragen und zum anderen die horrenden Kosten nicht erstattet bekommen. Selbst dann würden viele Patienten diesen Weg nicht gehen, da sie erst „austherapiert“ sein müssen: Jedes andere auch noch so schädliche und suchterzeugende Medikament muss erst getestet werden und nur, wenn Cannabis besser wirkt, wird die Ausnahmegenehmigung erteilt. Patienten, die diesen Weg gingen, berichten, wie Lars Scheimann, von einer jahrelangen unzumutbaren Tortur mit schwersten Nebenwirkungen physischer und psychischer Natur und von schwersten Medikamentenentzügen. Das ist selbst für gesunde Menschen unzumutbar, für geschwächte Patienten kann das tödlich enden.

Herr Baumann vertritt das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und scheint leider wie so viele andere Erfolgsmenschen den Bezug zur Realität der einfachen Bürger völlig verloren zu haben. Er erklärt, sobald ein Arzt dem Patienten Cannabismedikamente verschrieben hat, fallen diese Patienten aus der strafrechtlichen Verfolgung automatisch heraus und es gebe somit keinerlei Probleme hinsichtlich der Verfolgung von Cannabispatienten. Diese Aussage ist fernab jeglicher Realität, denn aufgrund der Hürden haben von 100.000 bis 1.000.000 potenziellen deutschen Cannabispatienten, die es vermutlich zu einem großen Teil bereits illegal nutzen, derzeit keine 400 eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG. Nur wenige Tausend erhalten Medikamente auf Grundlage von Cannabinoiden aus der Hanfpflanze, diese sind in der Regel jedoch noch weniger bezahlbar und die Verwendung illegal beschaffter Cannabisblüten ist weiterhin strafbar, solange diese mehr THC als 0,2 % enthalten!

Selbst die Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung werden weiterhin strafrechtlich verfolgt und das teils ausschließlich aufgrund vom medizinischen Cannabis. Hier werden Klagen vielleicht eingestellt, aber doch wird dem Patienten sein Medikament erst weggenommen, so, wie er auch zum Anwalt muss. Der tragische Tod von Robert Strauß, der nicht nur zur Apotheke, sondern aus Kostengründen und im Notstand auch zum Dealer ging, endete tödlich, da die Polizei ihn verfolgte und seine Hanfmedizin raubte. Das ist kein Einzelfall, auch wenn die meisten Patienten deswegen nicht direkt versterben, aber in den Reihen des ACM, mit dessen Hilfe Franjo Grotenhermen die „Cannabis als Medizin“-Petition erstellte, kennt man mehrere Todesfälle, die auf Repression zurückführbar sind.

Vortrag zu Cannabis als Medizin

B. Wöllert (MdB), Die Linke, stellt deswegen nicht unbegründet die Frage, ob sie denn mit der Annahme und ihrem persönlichen Eindruck richtig liege, dass eine Auflockerung der Gesetze für Cannabis-Konsumenten und -Patienten immer nur auf Weisung des Deutschen Verfassungsgerichtes zustande komme, da politisch wirklich alles blockiert wird, was sich blockieren lässt. Hermann Gröhe (MdB), CDU, erklärt, dass dieses definitiv nicht der Fall wäre, z. B. wurde 2011 das Medikament Sativex zugelassen, ohne dass es auf Weisungen des Bundesverfassungsgerichtes zurückzuführen wäre. Hier ist jedoch naheliegend, dass man den Klagen zuvorkommen wollte, um nicht weiter sein wahres Gesicht zu offenbaren. In Deutschland wie in anderen Ländern ist es so, dass die wirklich positiven Entscheidungen sich auf Volksbegehren oder in Deutschland auf das Bundesverfassungsgericht zurückführen lassen und nicht auf gewählte Volksvertreter!

wir müssen „Volksvertretern“ zusehens auf die Füße springen, damit sie spuren!

Wir knüpfen hier an den letzten Abschnitt an: Die Politiker werden die richtigen Entscheidungen, die wir uns wünschen, nicht freiwillig treffen, sondern wir müssen „Volksvertretern“ zusehens auf die Füße springen, damit sie spuren!

 

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