Krimineller Grower muss fünf Jahre in den Knast

Soft Secrets
22 Mar 2017

Bewaffneter Betäubungsmittelhandel endete vor Gericht

Zwei Brüder aus dem hessischen Dietzenbach haben jetzt wegen bewaffneten Betäubungsmittelhandels vor der 15. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt gestanden - einer von ihnen wurde zu einer Gefängnisstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt. Der Grund: "Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge", wie es das Gericht benannte. Dabei wurde nur der 44 Jahre alte Mann zu fünf Jahren und drei Monaten Knast verdonnert, während sein 49 Jahre alter Bruder mit einem Freispruch davonkam. Weil die Brüder in den Vorjahren beide wegen Cannabis-Growings zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren und nun wieder wegen dieses Delikts vor Gericht erscheinen mussten, war für den 44-Jährigen keine weitere Bewährung mehr in Frage gekommen. Auch der Vater der Brüder war wohl in den Cannabisanbau involviert gewesen - er wurde jedoch nicht verknackt. Im März des vergangenen Jahres begann der 44-Jährige erneut damit, im Keller seines Hauses Marijuana zu ziehen. Weil der 49 Jahre alte Bruder diesmal nicht mitgemacht hatte, konnte er vom Landgericht Darmstadt freigesprochen werden. Der 44 Jahre alte Bruder kam indes nicht so glimpflich davon, weil die Beamten von der Drogenfahndung im Oktober bei ihrer Hausdruchsuchung 20 Kilo Gras, 175 Stecklinge und drei Cannabispflanzen entdeckt hatten. Außerdem entdeckten die Polizisten drei Waffen, was den Mann der kriminellen Szene zugehörig macht: zwei Schreckschusspistolen und einen Revolver. Die Beamten und auch das Gericht können bei Auffinden von Schusswaffen nicht mehr von einem Eigenbedarf ausgehen, weshalb die Brüder in Untersuchungshaft genommen worden waren. Die Waffen hätten laut Aussage der Männer jedoch mit dem Cannabisanbau nichts zu tun gehabt. Eine sei zur Abwehr von Mäusen und eine zum Abschießen von Feuerwerk zu Silvester gewesen. Der Revolver habe sich, so die Brüder, bereits im Haus befunden, als sie es bezogen hatten, war also angeblich vom Vormieter bzw. -besitzer gewesen. Das konnte das Gericht allerdings nicht glauben - es ging durchaus von einem geplanten Verkauf des Cannabis aus. Die Brüder bestreiten dies, und gaben an, dass es nicht ums Geld gegangen sei. Immerhin hatten sie einst ein erfolgreiches Tattoo- und Piercinggeschäft betrieben, dieses allerdings nach mehreren Jahren aufgegeben. Der 44 Jahre alte Bruder sei selbst Hanfraucher, nur deswegen habe er das Cannabis zuhause angebaut. Lest den Artikel auf OP-Online dazu: https://www.op-online.de/region/dietzenbach/mehr-fuenf-jahre-haft-cannabis-gaertner-dietzenbach-7943702.html
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