Kein Cannabis in Sicht!
Bundesgesetzblatt ohne Cannabisgesetz erschienen
Wir haben nun schon so oft vom neuen Cannabismedizingesetz berichtet, dass es fast schon zu viel des Guten erscheint, immer noch nicht feiern zu können, dass diese Neuerung in Kraft getreten ist. Entgegen diverser Medienberichte ist das Gesetz bis dato noch nicht gültig und kann entsprechend auch noch nicht zur Anwendung kommen. Anfang März hatte es geheißen, dass nun nur noch der Bundespräsident die Gesetzesnovelle unterschreiben und das Bundesgesetzblatt die Verkündung der neuen Rechtsprechung veröffentlichen müssen - dann sei alles klar. Nun hat bislang weder der Präsident Joachim Gauck unterzeichnet noch ist ein entsprechender Text im Bundesgesetzblatt erschienen. Die letzte Ausgabe des Blattes war am 3. März erschienen - jedoch ohne das Cannabisgesetz. Jetzt heißt es warten. Für alle, die involviert sind, ist von Anfang an klar gewesen, dass sich in dieser Sache bestimmt nicht sehr schnell etwas tun wird, hatte doch die Bundesregierung die neue Rechtsauslegung bereits für 2016 angekündigt. Wie zu erwarten stand, tat sich 2016 nichts. Gar nichts - abgesehen von zahlreichen medialen Ausschlachtungen und Diskussionen. Und jetzt stehen wir wieder mal da und warten. Ob das Ganze sich bis Ende März erledigt haben wird, ist zurzeit nach wie vor noch unklar. Zwar hoffen alle Patienten darauf und warten schon sehnsüchtig auf den Moment, mit der Neuigkeit zu ihren Ärzten gehen zu können. Immerhin handelt es sich um leidende und kranke Menschen, die bisher vom Staat ganz allein gelassen worden waren. Ob sich daran in naher Zukunft etwas ändern wird, ist ebenso unklar. Auch weiß niemand, wie sich die Umsetzung des Gesetzes anschicken wird. Wie werden die Ärzte reagieren, wie die Krankenkassen? Wie schnell wird es möglich sein, Cannabis auf Rezept zu erhalten? Und wird die Medizin dann tatsächlich ohne Murren von den Versicherern bezahlt? Diese Fragen und viele mehr bleiben bislang unbeantwortet. Die Pharmazeutische Zeitung erläutert den dezeitigen Status quo: "Betäubungsmittelrezepte, auf denen Cannabisblüten oder -extrakt verordnet wurden, sind also bis dato immer noch ungültig und dürfen nicht eingelöst werden, auch wenn alle formalen Kriterien stimmen. Patienten mit Ausnahmeerlaubnis dürfen wie bislang beliefert werden. Die Ausnahmeerlaubnis wird nach Inkrafttreten noch drei Monate gültig sein". Wir sind gespannt, wie es weitergehen wird. Bleibt zu hoffen, dass es den Patienten nicht noch länger künstlich schwer gemacht wird. Es ist und bleibt ein Politikum. Und ein tendenziell unbeliebtes obendrein. Lest den Artikel der Pharmazeutischen Zeitung auf http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=67994
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Soft Secrets