Die Schweiz und der Nutzhanf
Ab kommendem Jahr wird in der Schweiz manches anders
Ab kommendem Jahr wird in der Schweiz manches anders
In einigen Kantonen der Schweiz, genauer in den französischsprachigen Kantonen Freiburg, Neuchatel, Vaud und Genf, ist es ab dem 1. Januar 2012 erlaubt, bis zu vier Hanfpflanzen zu besitzen und zu ziehen. Einzige Einschränkung: Es dürfen lediglich THC-arme Faserhanfpflanzen gezogen werden, das sind Cannabispflanzen mit maximal 0,3 Prozent THC-Anteil. So beschlossen Mitte November vom großen Walliser Rat. Die konservativen Schweizer Parteien, die CVP und die SVP, stimmten gegen den Gesetzesbeschluss, weil sie in ihm eine Tendenz zur Liberalisierung des Hanf sehen.
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