Chaos um Apothekencannabis
Stress um Apothekencannabis: Die wenigsten der bisherigen Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von medizinischem Cannabis aus der Apotheke haben nach der Änderung des deutschen Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ein Rezept von ihrem Arzt erhalten, mit dem sie Cannabisblüten auf Kosten der Krankenkasse erhalten.
Drei Wochen nach Gesetzesänderung - nichts als Konfusion
Für die meisten hat sich nach dieser Novelle erstmal alles zum Schlechteren gewendet. So müssen sich Patienten, die eine Erlaubnis vom Staat besitzen, Medizinalcannabis verwenden zu dürfen, dennoch nach Antragstellung auf Kostenübernahme vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen lassen.
Die für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung verfassten Arztberichte scheinen keine umfassende Gültigkeit mehr zu besitzen, weshalb viele Cannabispatienten jetzt auf dem Trockenen sitzen. Cannabis als Rezepturarznei Weitere Krux: Mit dem geänderten Gesetz herrscht nun auch Uneinigkeit darüber, ob importierte Cannabisblüten vom Pharmazeuten als Rezepturarznei behandelt werden sollen - oder eben nicht.
Wenn Cannabis als Rezepturarznei gilt, sind die Apotheker angehalten, jede einzelne Dose zu öffnen und die darin enthaltenen Blüten zu zerkleinern (grinden, mahlen). Dies wiederum muss der Apotheker in Rechnung stellen, was für den Patienten bedeutet, dass jede gekaufte Dose um mehr als 40 Euro teurer sein wird.
Für die Apotheker hingegen ist der Preisaufschlag im Grunde nicht hoch genugm weshalb auf beiden Seiten eine gewisse Verstimmung herrscht. Apothekencannabis teurer als vorher Der Experte für Cannabismedizin Dr. med. Franjo Grotenhermen hatte sich kürzlich gegen die Raffgier einiger Apotheker öffentlich geäußert und moniert, dass es keine einheitliche Regelung bezüglich der Preisbildung für medizinische Cannabisblüten gibt. Recht hat er. Mit der aktuellen Situation hat sich also für Patienten nichts verbessert - im Gegenteil.
Apothekencannabis ist jetzt nur noch teurer, als es ohnehin schon war und niemand weiß so recht, wie es weitergehen wird. Patienten vor dem Nichts? Darüber hinaus gelten die Ausnahmegenehmigungen der Bundesopiumstelle nur noch bis Mai, danach stehen Cannabispatienten ohne Kostenübernahmezusage ihrer Krankenkasse vor dem medikamentösen Nichts. Pustekuchen mit verbesserter Situation.
Auch das Problem des Arzneimittelbudgets, das den Hausärzten zur Verfügung steht, ist nach wie vor nicht gelöst. Ärzte weigern sich bei den Preisen für medizinisches Cannabis (zwischen 500 und 1500 Euro pro Monat), dieses ihren Patienten zu verordnen, weil sie bei Überziehung des ihnen von den Kassen zugeordneten Budgets die Arzneimittel aus eigener Tasche bezahlen müssen. Da kann jeder den Doktor verstehen, der das nicht will. Die ersehnte Verbesserung der Lage ist leider bisher nicht eingetreten - wir dürfen gespannt sein, ob auch künftig wieder Patienten Anträge auf Eigenanbau ihrer Medizin stellen und vor den Gerichten erstreiten müssen.
Lest einen Artikel des Internetportals Apotheke Adhoc zum Thema auf http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/apothekerpreise-arzt-entschuldigt-sich/