Cannabispatienten umschulen

Soft Secrets
01 Feb 2016

Arbeitsgericht hat entschieden


Arbeitsgericht hat entschieden

Rückschlag für die Deutsche Rentenversicherung: Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt entschieden, dass auch Cannabis-Patienten an Maßnahmen zur Umschulung teilhaben dürfen, und zwar auch dann, wenn eine Umschulung nicht im eigentlich zuständigen Berufsförderungswerk stattfinden kann. Weil ein Mann Cannabis-Medizin einnimmt, hatte das Berufsförderungswerk Hamm abgelehnt, ihn in die Maßnahme - eine Umschulung zum Industriekaufmann - einzugliedern.

Die Gerichtsverhandlung kam indes zustande, weil sich der Betroffene gegen diesen diskriminierenden Ausschluss zur Wehr setzte - denn wie kann es sein, dass jemandem aufgrund seiner Medikation die Möglichkeit verwehrt wird, am Arbeitsleben teilzunehmen?

Der Patient behält sich zudem weitere Schritte vor, um gegen die Diskriminierung vorzugehen und einen möglichen Schadenersatz herauszuholen.

Lest einen Artikel zum Thema auf https://ausnahmemedizin.wordpress.com/2016/01/26/landesarbeitsgericht-urteilt-umschulung-auch-fuer-cannabispatienten/

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