Anbau-Begründung
Bundesverwaltungsgericht begründet Urteil
Bundesverwaltungsgericht begründet Urteil
Nachdem im April das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil verkündet hatte, dass einen schwer kranken Cannabispatienten nicht das Recht auf Eigenanbau seiner Medizin verwehrt werden darf (Cannabis.info berichtete), liegt jetzt die Begründung für diese Entscheidung vor.
Die Begründung des Urteils fasst 19 Seiten und stellt fest, dass die Bundesrepublik auch anderen Patienten, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen (Keine gleichwertige Therapiealternative, zu hohe Kosten, Verantwortlicher, Wohnungssicherungsmaßnahmen, Zuverlässigkeit und Therapiesicherheit), den Anbau ihrer Cannabismedizin erlauben muss.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen findet sich hier: http://www.menschenundrechte.de/de/gut-zu-wissen.html
Ein Artikel zum Vorgang ist hier zu finden: http://www.menschenundrechte.de/de/blog/details/artikel/cannabis-entscheidung-veroeffentlicht-332.html