Cannabis News Deutschland, Österreich und Schweiz

Soft Secrets
09 Dec 2016

Cannabis News Deutschland, Österreich und Schweiz


Erster Deutscher hat ausnahmegenehmigung zum Growen!

Der Multiple-Sklerose- und Cannabispatient aus Mannheim, der am 6. April dieses Jahres vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Recht auf den Anbau seiner Medizin erstritten hatte (Soft Secrets berichtete in Ausgabe 3/2016), hat am 28. September seine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen. Er ist damit der erste Deutsche, der seit Einführung der Drogenprohibition offiziell und behördlich genehmigt Cannabis anbauen darf. Bis zu 20 Pflanzen auf einmal und im Badezimmer. Die Genehmigung ist allerdings bis 30. Juni 2017 befristet und erschlicht dann automatisch. Bis dahin soll das neue deutsche Cannabisgesetz amtlich sein, und die Regierung hofft, dass sich dann auch die Anträge auf Eigenanbau erledigen werden. Ist das Gesetz bis zum Ablauftermin nicht rechtsgültig, kann der Patient eine Verlängerung der Genehmigung beantragen. Eine Kopie der Erlaubnis kann auf der Seite der IACM abgerufen werden. 
Quelle und Infos: www.cannabis-med.org/nis/data/file/eigenanbau_genehmigung_2016.pdf

Kasse muss Dronabinol bezahlen

Ein chronischer Schmerzpatient, der nach einem Unfall mit dem Mofa seit weit über zehn Jahren mit seinem Leiden zu kämpfen hat, ist zwar mit seinen Symptomen schon mehr als bedient. In Deutschland aber sieht er sich noch ganz anderen Problemen gegenüber. Martin Keese ist so einer und er muss um die Bezahlung seiner Medizin seitens seines Krankenversicherers vor Gericht kämpfen. Zwei Jahre lang hatte der Schmerzpatient von seiner Kasse, der IKK Classic, seine THC-Tropfen (Dronabinol) im Rahmen eines Modellprojekts bezahlt bekommen. Als das aber 2014 ausgelaufen war, weigerte sich die Krankenkasse, Keese sein Dronabinol weiterhin zu erstatten. Martin Keese war vor 14 Jahren mit dem Mofa angefahren worden und musste wegen eines mehrfachen Bruchs der Wirbelsäule sage und schreibe 40 mal operiert werden. Die konventionellen Schmerzmittel wie Opiate und andere Pharmaka helfen dem schwer kranken Mann nicht – seine Ärzte bestätigen, dass lediglich Cannabis dem Patienten Linderung verschafft. Trotzdem weiß Martin Keese seit zwei Jahren nicht, wie er die monatlichen 2000 Euro für seine Dronabinoltropfen zusammen bekommen soll. Jetzt hat das Sozialgericht Hannover sich des Falls angenommen und per Eilentscheid geurteilt, dass die IKK Classic auch weiterhin die THC-Medizin übernehmen muss (Aktenzeichen: S 10 KR 1420/16 ER). Wie der Rechtsbeistand des Patienten erklärte, sei dieses Urteil ein Ausnahmefall und könne nicht auf jeden anderen Patienten übertragen werden. 
Quelle und Infos: www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hannover-krankenkasse-muss-schmerzpatient-cannabis-tropfen-zahlen-a-1116013.html

Online Umfrage zu Cannabis

Der Deutsche Hanfverband (DHV) hat zusammen mit dem Online-Institut für Umfragen Civey eine kleine Erhebung zur Legalisierung in Deutschland initiiert. In der Umfrage werden deutsche Bundesbürger unter anderem dazu befragt, wie sie zu einer Freigabe des Hanfs und seiner Produkte stehen. Die Frage lautet: Sollen Volljährige Cannabis in spezialisierten Fachgeschäften kaufen dürfen? Daneben werden weitere Punkte abgefragt, zum Beispiel: Wen würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre? Neben anderen expliziten Fragestellungen, die sich diversen sozialpolitischen Themen widmen, hat die Legalisierungsfrage schon jetzt ein immenses Gewicht – ein Trend, der sich seit einigen Jahren immer stärker abzeichnet. Denn: Immer mehr Bundesbürger halten den Hanf nicht mehr für einen „pflanzlichen Teufel“ und eine „Einstiegsdroge“, wie es die Prohibition jahrelang in Schulen, Medien und der Gesamtgesellschaft gepredigt hatte. Allmählich fallen die Vorurteile. Und genau da setzt der Deutsche Hanfverband an. Der Umfragedienst Civey ist ein Berliner Startup-Unternehmen und will sich künftig mit repräsentativen Erhebungen einen Namen machen. Die Beteiligung des Hanfverbands und die entsprechende Fragestellung an alle Deutschen zur Legalisierung von Cannabisprodukten stellt einen weiteren Schritt in Richtung Akzeptanz und sinnbringender Öffentlichkeitsarbeit dar. Jeder, der sich beteiligt, signalisiert damit, dass die Deutschen nicht mehr alles einfach hinnehmen, was ihnen von Politik und Massenmedien eingegeben wird. Quelle und Infos: 
www.hanfverband.de/nachrichten/news/online-umfrage-cannabis-legalisieren-jetzt-mitmachen

Österreich: Rechtshilfe für Kiffer

Das österreichische Hanf-Institut will ab jetzt eine „Konsumentenkarte“, nämlich die T. H. C. (The Help Card), etablieren, die Hanffreunden im Problemfall nützlich sein soll. Inhaber der T. H. C. genießen Rechtshilfe und Beistand im Fall einer Hausdurchsuchung oder Anklage wegen Cannabisdelikten. Das Team von Rechtsanwälten, die für das Hanf-Institut tätig sind, wird sich bei juristischen Problemen für den jeweiligen Betroffenen einsetzen und mit allen rechtlichen Mitteln helfen. Die Aktion geht aus vom Vorsitzenden des Hanf-Instituts und Aktivisten Toni Straka, der sich auch über Österreich hinaus einen Namen als Kämpfer für Gerechtigkeit gemacht hat. Nach Angaben des Hanf-Instituts haben in Österreich jedes Jahr etwa 20.000 Menschen juristische Scherereien wegen Cannabis. Den meisten könnte geholfen werden, wenn sich nur jemand für sie einsetzt, der sich mit den Suchtmittelgesetzen auskennt. Dass Cannabis immer noch als Einstiegsdroge deklariert ist, findet Toni Straka mehr als antiquiert. Damit sich diese Situation in Zukunft nach und nach ändert, hat er zusammen mit seinen Mitstreitern vom Hanf-Institut die T. H. C. ins Leben gerufen. Alle österreichischen Cannabisfreunde können sich ab jetzt registrieren und die T. H. C. beantragen. Quelle und Infos: www.hanfinstitut.at/thc/

Schweiz: Auch CBD-Gras wird konfisziert

In der Schweiz ist mit dem Strain Cpure kürzlich ein THC-freies und dafür ausschließlich CBD-haltiges Cannabis auf den Markt gebracht worden (Soft Secrets berichtete in der vorigen Ausgabe). Die Produzenten dieser Marijuanasorte wollen mit dem CBD-Gras insbesondere abhängigen Kiffern aus ihrer Sucht helfen. Das Konzept: Wer Lust auf einen Joint verspürt, soll Cpure rauchen, um erstens das typische Kiff-Feeling zu haben und zweitens durch die beruhigende Wirkung des Cannabidiol von den „Entzugserscheinungen“ befreit zu werden. Nun hat sich aber die Polizei eingeschaltet und vermeldet, dass auch Besitzer von Cpure-CBD-Gras nicht „ungestraft“ davon kommen, wenn sie mit dem Marijuana erwischt werden. Immerhin sei das Gras auf den ersten Blick und überhaupt optisch nicht wirklich von den „Rauschsorten“ zu unterscheiden, was es der Staatsgewalt schwer macht, echtes THC-haltiges Gras von CBD-Strains abzugrenzen. Zwar würden Besitzer von Cpure vor Gericht keine Strafe erwarten müssen, weil das CBD-Gras in der Schweiz nicht unter die Reglements des Betäubungsmittelgesetzes fällt. Weil aber die Exekutive schlichtweg überfordert sei, die konfiszierten Cannabis-Sorten auf ihre Inhaltsstoffe zu untersuchen, müssten auch Besitzer dieses neuen Strains damit rechnen, dass ihnen ihr Stoff von den Beamten abgenommen wird. Quelle und Infos: www.blick.ch/news/schweiz/legales-cannabis-cpure-wer-erwischt-wird-erhaelt-trotzdem-eine-busse-id5388541.html Text: Markus Berger

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