Züricher Kiffer freigesprochen

Soft Secrets
29 Nov 2016

Polizei hat falsch gehandelt


Polizei hat falsch gehandelt Ein Kiffer in Zürich wurde mit 8 Gramm Cannabis erwischt und angezeigt. 100 Franken Buße hätte er zahlen sollen, hat er aber nicht. Cannabis.info berichtete. Ein Freund des Kiffers, selbst Jurastudent, wusste die Lösung: Wenn 10 Gramm als geringe Menge eingestuft werden, die nicht zur Anzeige führen, dann ist der Besitz von bis zu 10 Gramm nicht als verboten zu betrachten, sondern als Vorbereitung auf eine legale Handlung, nämlich das Rauchen der erlaubten 10 Gramm. Das sah auch der Richter so, als er den Studenten freisprach und feststellte, dass die Polizei regelwidrig gehandelt hatte. Gemeinderat Matthias Probst von den Grünen wollte daraufhin wissen, wieso der Stadtrat die polizeiliche Praxis nicht den Gesetzestexten anpasst. Zunächst zeigte sich die Stadt einsichtig (http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Geschaefte/detailansicht-geschaeft/Dokument/ed654a54-40f5-4528-a27e-cd4d29a9f644/2016_0294.pdf), entschied dann aber, die Praxis, auch Kleinkiffer im Zweifelsfall zu Ordnungsgeldern zu zwingen, beizubehalten. Nun muss ein Obergericht entscheiden, wie es künftig weitergeht. Lest einen Artikel im Schweizer Tagesanzeiger dazu auf http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/trotz-gerichtsurteil-polizei-buesst-kiffer-weiter/story/14889543
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