Autofahren mit Cannabis
Dürfen Patienten Autofahren?
Patienten in Deutschland, die medizinisches Cannabis einnehmen, dürfen grundsätzlich Autofahren und am Straßenverkehr teilnehmen. Das berichtete unter anderem das Onlineportal des Heise-Verlags am 28. November 2017. Grund für die Information war eine kleine Anfrage der Partei Die Linke gewesen, die bereits im Frühjahr an die Regierung gestellt wurde. Das Ergebnis: Patienten, die mit Cannabis oder anderen Betäubungsmitteln (gemeint ist psychoaktive Medizin) behandelt werden, dürfen generell durchaus am Steuer eines Fahrzeugs sitzen, wenn sie entsprechend dafür Sorge tragen, dass sie nicht in berauschtem Zustand ihr Fahrzeug lenken. Das selbe gilt ja ohnehin für alle, die beispielsweise Morphin oder andere Opiate bzw. Opioide, Methylphenidat (Ritalin, Medikinet), Benzodiazepine und andere potenziell berauschende Pharmaka einnehmen müssen. Heise Online berichtet: "Wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) erklärt, drohen Konsequenzen, darunter Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis, sobald Ausfallerscheinungen auftreten, die auf den Cannabis-Konsum zurückzuführen sind" (Quelle). Deshalb sollten insbesondere neue Patienten, die Cannabismedizin (oder andere psychoaktive Arzneimittel) gerade erst beginnen einzunehmen, ganz besonders vorsichtig sein und vor Fahrtantritt ganz genau abschätzen, ob sie in der Lage sind, ein Auto zu steuern. Vor allem die Eingewöhnungsphase sei heikel, weil der betroffene Patient unter Umständen gar nicht abschätzen kann, wie das Medikament bei ihm oder ihr wirkt. Für den Fall, dass der Patient/die Patientin von der Polizei angehalten wird, empfiehlt es sich außerdem, sich entsprechend ausweisen zu können bzw. belegen zu können, dass die Cannabismedizin auch tatsächlich offizielles Therapeutikum des Betreffenden sind. Heise Online: "Ist die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt und dosieren die Patienten das Cannabis wie vom Arzt verschrieben, dürfen sie am Steuer sitzen. Sie sollten die ärztliche Therapie-Bescheinigung oder ihr aktuelles Rezept jedoch immer dabei haben, um im Fall einer Polizeikontrolle die medizinische Einnahme belegen zu können, rät der DVR" (ebd.). Im Falle eines Falles werde ein Cannabis-Patient auch keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, wenn das Cannabis nachweislich durch einen Arzt rezeptiert worden ist. Lest den Artikel auf Heise Online: https://www.heise.de/autos/artikel/Autofahren-unter-aerztlich-verschriebenem-Cannabis-3903340.html
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