1. Deutscher darf anbauen!
Erste Anbaugenehmigung erteilt
Es ist soweit: In Deutschland hat jetzt der erste Cannabispatienten seine offizielle Anbaugenehmigung zum Growen seiner Medizin erhalten.
Der schwerkranke MS-Patient hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig erstritten, dass ihm die Bundesopiumstelle den Anbau genehmigen muss. Nach der Klärung der Formalia erhielt der Patient jetzt die offizielle Erlaubnis. Es ist die erste Erlaubnis zum Growen, die jemals in der Bundesrepublik ausgestellt wurde. Ein Meilenstein der Geschichte!
Diese ist allerdings befristet bis Ende Juni 2017, danach soll das neue Cannabismedizin-Gesetz in Kraft getreten sein und die Genehmigung erlöschen. Bis dahin darf der Patient nun in seinem Badezimmer seine benötigten Hanfpflanzen anbauen und ernten.
Schaut euch eine Kopie der Genehmigung an auf http://cannabis-med.org/nis/data/file/eigenanbau_genehmigung_2016.pdf
und lest einen Artikel dazu: http://cannabis-med.org/nis/data/file/eigenanbau_genehmigung_2016.pdf
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