Drogen per Post: Hessen & Briefgeheimnis

09 Jun 2020

Online psychoaktive Drogen kaufen? Für viele heutzutage eine Normalität. Im Darkweb, auch Deepweb genannt, lassen sich in entsprechenden (illegalen) Shops alle möglichen Stoffe bestellen und per Postbote bis an die Haustür liefern. Das Postgeheimnis macht es möglich. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Zumindest in Hessen.


Denn CDU und Grüne wollen jetzt dem Postgeheimnis an die Wäsche. Ein diesbezüglicher Antrag auf eine Gesetzesänderung wurde im März dieses Jahres beim Bundesrat eingereicht. Jetzt durchläuft der Antrag sämtliche Ausschüsse, um anschließend in der sogenannten Beschlussfassung entweder umgesetzt oder abgelehnt zu werden.

"Angesichts des zunehmenden Drogenhandels im Darknet möchte Hessen sicherstellen, dass verdächtige Sendungen regelmäßig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. In einem Gesetzesantrag schlägt es deshalb eine Verschärfung des Postgesetzes vor."

Zunächst beschränkt sich das Ansinnen auf das Bundesland Hessen. Das mutet etwas komisch an, denn in Hessen wird normalerweise - im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Bayern und Baden Württemberg - eigentlich weniger repressive Politik gegen "Drogendelinquenten" gefahren.

Im Klartext bedeutete die Gesetzesänderung, dass die Post verdächtige Postsendungen, die Drogen, unerlaubte Arzneimittel oder auch Waffen enthalten könnten, der Polizei bzw. den Strafverfolgungsbehörden meldet und übergibt. Sollten Bedienstete der Post entsprechende Pakete und dergleichen nicht melden, droht dem Versanddienstleister eine Strafe von bis zu einer halben Million Euro.

Im Moment gibt es eine solche Regelung noch nicht. Der Post ist es nur erlaubt, Sendungen zu öffnen, deren Absender und Empfänger nicht mehr erkennbar sind. Wenn eine solche Sendung dann verdächtige Inhalte aufweist, darf sie an die Behörden weitergeleitet werden. Nur dann, wenn eine Postsendung den Verdacht auf eine schwere Straftat aufkommen lässt - zum Beispiel, wenn es sich um Terrorismus oder Mord handeln könnte - ist die Post befugt, Pakete, Briefe und so weiter an die Polizei zu übergeben. So will des das Post- bzw. Briefgeheimnis.

Doch das Gesetz könnte ausgehebelt bzw. entschärft werden, wenn der Gesetzesantrag durchgeht.

Quelle 1

Quelle 2