Nach Durchsuchung Kündigung?

Soft Secrets
27 Apr 2019

Zweckentfremdeter Wohnraum

Leider berichten die Medien immer wieder über Grower, deren Growraum durch die Polizei geräumt wurde. Gelegentlich gibt es Berichte über solche Grower, die im zweiten Zug die fristlose Kündigung erhielten. Ist das rechtens? Selbst nach einer Legalisierung könnte der Marijuana-Anbau in einer Mietwohnung unter Umständen zur fristlosen Kündigung mit drohender Zwangsräumung führen. Es gibt gewisse Auflagen oder Klauseln in Mietverträgen, welche Bauabschnitte oder Räume für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Dabei geht es auch um die Sicherheit. Bei einem unprofessionellen Umgang mit der Technik steigt immerhin die Gefahr für Brand- und Wasserschäden. Es ist also nicht so, dass der Mieter in seiner Wohnung einfach alles machen kann, was ihm gerade einfällt. Leider berichten die Medien immer wieder über Grower, deren Growraum durch die Polizei geräumt wurde. Gelegentlich gibt es Berichte über solche Grower, die im zweiten Zug die fristlose Kündigung erhielten. Ist das rechtens? Selbst nach einer Legalisierung könnte der Marijuana-Anbau in einer Mietwohnung unter Umständen zur fristlosen Kündigung mit drohender Zwangsräumung führen. Es gibt gewisse Auflagen oder Klauseln in Mietverträgen, welche Bauabschnitte oder Räume für welche Zwecke genutzt werden dürfen. Dabei geht es auch um die Sicherheit. Bei einem unprofessionellen Umgang mit der Technik steigt immerhin die Gefahr für Brand- und Wasserschäden. Es ist also nicht so, dass der Mieter in seiner Wohnung einfach alles machen kann, was ihm gerade einfällt. [caption id="attachment_7946" align="alignnone" width="800"]Nach Durchsuchung Kündigung? Spektakel für alle Nachbarn[/caption] Einige der gestellten Grower haben ihre fristlose Kündigung nicht hingenommen und haben diese ignoriert, worauf meist die Zwangsräumung folgt. Andere sind rechtlich gegen solche Kündigungen vorgegangen. Selbst in Karlsruhe wurde noch 2017 solch ein Fall aus dem Jahr 2016 damit entschieden, dass der Vermieter bei einem professionellem Marijuana-Anbau nicht einmal mehr eine Abmahnung auszusprechen braucht. Es kann direkt fristlos gekündigt und bei Zuwiderhandlung zwangsgeräumt werden. Was ist professioneller Marijuana-Anbau? Viele werden lachen, wenn bereits ein einfaches Growzelt mit einer passenden Beleuchtung und Ablüftung als professionell gilt. Wer seine Marijuanapflanze also nicht auf der Fensterbank an Lichtmangel zugrunde gehen lässt, sondern Kunstlicht und damit eine nötige Kammer samt Ablüftung einsetzt, der ist bereits professionell. Weiterhin geht es nicht darum, wie groß die Pflanzen sind, es geht nach Pflanzenanzahl. Wer eine Megapflanze pro m² hat, kann rechtlich besser wegkommen, als jemand mit 20 Pflanzen. Der Hanf macht dich nicht zum Kriminellen! Für die fristlose Kündigung ist nicht notwendig, dass eine Abgabe oder ein Handel bestand. Allein der Anbau fällt unter das Strafrecht, da eine nicht geringe Menge mit über 7,5 Gramm reinem THC erzielt werden kann. Selbst die normale Menge würde schon für die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung genügen. Wer sein Mietverhältnis nutzt, um in den gemieteten Räumen Straftaten zu begehen, der zerstört die Vertrauensbasis unwiderruflich. Eine direkte fristlose Kündigung ist in diesen Fällen rechtens. Würde nur Eigenkonsum mit Konsumhandlungen innerhalb der geringen Menge ohne Abgabe vorliegen, wäre für die fristlose Kündigung also eine Abmahnung nötig, da es eher eine Ordnungswidrigkeit als eine Straftat ist. Solch eine fristlose Kündigung kann für den Hauptmieter ausgesprochen werden, wenn lediglich der Untermieter in Erscheinung tritt. Der Hauptmieter hat Sorge zu tragen, dass auch sein Untermieter sich an „Recht und Ordnung“ hält und kann sich im Fall der Fälle nicht einfach als unwissend herausreden. Wer noch bei den Eltern wohnt oder Familie mit Kindern hat, der überlegt sich mit diesem Wissen zweimal, ob er eine Lampe anstellt. Es ist ein gefundenes Fressen für die Nachbarn, wenn die Polizei einrückt. Viele suchen anschließend schon fast freiwillig nach einer anderen Wohnung, auch wenn die Nachbarn meist nichts mitkriegen. Nach Durchsuchung Kündigung? Wie kann sich der kleine Selbstversorger vor solch einer fristlosen Kündigung schützen? Viele werden auf ihr Lieblingshobby nicht einfach verzichten, wollen aber auch nicht solche Probleme erleben. Der beste Schutz ist wie immer, dass man sich erst gar nicht erwischen lässt. Wer vor einer Hausbegehung, die dem Vermieter zusteht, die er aber ankündigen muss, alles abbauen und verschwinden lassen kann, hat schon mal einen Trumpf. Weiterhin darf der Lüfter nicht brummen, das Licht nicht von der Straße aus sichtbar sein, kein Geruch auf den Flur zurückschlagen und es darf nicht ständig Tag der offenen Tür für die gewissen Freunde sein. Man muss am besten ordentlich gekleidet, höflich, reinlich sein, die Miete immer pünktlich zahlen und wirklich wie der perfekte Schwiegersohn aussehen. Die angenehmere Strategie lautet, dass man seinen „ahnungslosen“ Vermieter soweit kennt, dass es solche Probleme nicht geben wird. Wer nichts riskieren will, der müsste sein Growzelt eben an einem anderen Ort aufbauen. [caption id="attachment_7947" align="alignnone" width="800"]Nach Durchsuchung Kündigung? Auf deutschem Boden darf nie wieder ein Joint ausgehen![/caption] Auch nach einer hoffentlich bald kommenden Legalisierung mit geduldetem Eigenanbau werden sich Zeitungsartikel mit fristlosen Kündigungen wegen „professionellem Marijuana-Anbaus“ vermutlich hier und da finden lassen. Zu einem gewissen Grad ist es sogar gerechtfertigt, dass knapper und überteuerter Wohnraum nicht für andere Zwecke gebraucht wird oder man auf die allgemeine Sicherheit achtet. Genauso darf nicht jede Gewerbeproduktion in Wohnhäusern angesiedelt werden. Bei einem kleinen Growschrank mit einer praktisch ungefährlichen LED-Beleuchtung von einer professionellen Marijuana-Aufzucht zu sprechen, um fristlos zu kündigen, ist jedoch schon heute mehr als nur fraglich. Man dürfte auch ein Arbeits- oder Hobbyzimmer einrichten, eine Sauna oder Aquarium aufbauen und andere Dinge machen, ohne dass man „Wohnraum zweckentfremdet“ hat und fristlos gekündigt werden könnte.
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